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- Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
- kikakeule
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Siehe dazu auch mein Beitrag von 2021...
NupluVan schrieb: www.promobil.de/tipp/parkplatz-nur-fuer-pkw/
Ich will mich hier jetzt garnicht in die Diskussion an sich einklinken... aber die Quelle die Promobil angibt (Par. 12, Absatz 3, 8e) gibt es garnicht...
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Wahrscheinlich stand da mal etwas zum Thema... Aber trotzdem wäre das Urteil interessant.
P.S.: Meine Meinung dazu hatte ich mal hier zusammengefasst: www.nuggetforum.de/forum/2-allgemeines/7...lden?start=90#265758
Das befolge ich seitdem auch erfolgreich (== keine Tickets)
Viele Grüße
Sven
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Da ist der Nugget raus.
LG, Maddin
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- kikakeule
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Sven
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Ich hoffe dass die Diskussion weiterhin sachlich und neutral bleibt.
Es soll schließlich unser MitNuggetianer vor Schaden schützen.
Und wen das Thema langweilt oder aufregt mag bitte die Tageszeitung lesen.
Die 2,8 Tonnen Grenze gilt immer noch.
WoMo Versicherung
Da ist dieses Bild hinterlegt.
Und wie erwähnt, wir haben uns mit allen Vor- und Nachteilen gegen eine WoMo-Zulassung entschieden.
Für uns war die Summe der praktischen Vorteile den finanziellen überlegen.
Wie letztendlich eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeld ausgeht, ich kann es nicht beantworten.
Ich habe heute aber den lang ersehnten Anruf vom TÜV bekommen.
Meine Anfrage war die Regulierung der Grundvoraussetzungen für die Zulassung zum Wohnmobil.
Und deren anschließenden „Umwidmung“ der Fahrzeugart.
Und deren Konsequenzen.
PKW zum WoMo
Fahrzeugschein wird geändert von FZ. z. Pers. Bef. b. 8 SPL in SO KFZ WOHNM UEB 2,8T
Dadurch fällt ein geringer KFZ-Steuerbetrag an, es gelten besondere Versicherungsverträge.
WoMo zum PKW
Z.B. durch Ausbau eines der 4 maßgeblichen Grundvoraussetzungen.
a) Sitze und Tisch
b) Sitze die zur Schlafgelegenheit umgebaut werden können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck
Auf meine Frage, wenn ich dann den Fzg-Schein nicht ändern lasse, bzw. bei der nächsten HU oder einer Überprüfung fällt es auf, dass es nun ein PKW ist und ich habe es nicht angegeben, den Schein ändern zu lassen, ob es mir dann als Steuerhinterziehung ausgelegt werden könnte?
Ich bekam dann die Antwort, er kann sich daran erinnern, dass die Finanzbehörde früher gerne die Fzge in Augenschein nahm.
Ob das heute noch so ist weiß er nicht.
Er sagte mir, früher wurde die Stehhöhe an der Kochstelle überprüft.
Er sagte auch, der Tisch muss nur vorhanden sein, nicht zwingend fest eingebaut.
Also ein Campingtisch im Auto wäre okay. Wenn aufstellbar.
War ein nettes Gespräch.
LG, Maddin
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- kikakeule
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Zum Zeitpunkt des Urteils (1990) galt für das meiste, was heute für 3,5t gilt nur bis 2,8t.
Das hat sich erst 1997(?) auf die bekannten 3,5t erhöht mit Ausnahme des Parkens auf dem Gehweg.
verkehr.freepage.de/brunos_fahrschule/35t.htm
www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/lkw.php
(schönere Quelle finde ich nicht)
Und deswegen geht es um Wohnmobile unter 2,8t. Darüber war klar, dass andere Regeln galten.
P.S.: Für die Diskussion über die Zulassung haben wir übrigens einen eigenen Thread. Die zitierten Urteile von CLeb sind ja sehr eindeutig, dass das rein rechtlich (leider?) überhaupt keine Relevanz für die Fragestellung hat.
www.nuggetforum.de/forum/2-allgemeines/7...der-als-pkw-anmelden
Viele Grüße
Sven
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Meinst du nicht auch, dass wenn der TÜV sagt, du hast ein Wohnmobil, dann darfst du hier parken:
Und wenn du ein PKW hast dann hier:
Nicht Westfalia entscheidet das, sondern der Homologationsbericht vom TÜV.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was wäre wenn der VW Golf Club einen Ausflug macht und einen Halt am idyllischen Parkplatz macht, mit Zusatzschild WoMo. Und es kommen eine Ausflugsgesellschaft von 10 Weißwänden die dort übernachten wollen. Ob es dann Ärger gibt?
Das regelt doch die StVO, oder?
Der umgekehrte Fall gäbe es natürlich auch. (möglicherweise ist das der Grund warum alles nur noch gegen die Camper wettert, anfangs zu Corona war das schon extrem was da abging.)
Die Versicherung resultiert aus dem was der TÜV bescheinigt. Somit wäre eigentlich eine Korrelation zwischen TÜV, StVO, StVZO und Versicherung gegeben.
In Südfrankreich, da wo wir kommende Woche hinfahren, da zieht die Gendarmerie alles raus was nach WoMo ausschaut, die Straßen sind da gesperrt für WoMos.
Was ich ziemlich diskriminierend finde.
Die Straßen geben das her.
Geht vermutlich auch auf Corona zurück.
LG, Maddin
Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
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- kikakeule
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Der TÜV sagt auch nicht, dass ich ein Wohnmobil habe sondern bescheinigt mir höchstens, dass dafür die Voraussetzungen gegeben sind (entsprechend der StVZO). Die Zulassungsbehörde dann prüft nochmal den TÜV-Bericht und trägt dann hoffentlich korrekt und wohlinformiert ein und zwar wieder nach StVZO.
Das Z für Zulassung steht ja schon im Namen.
Die meisten Versicherungen haben als rein privatwirtschaftliche Unternehmen entschieden ihre Versicherungsprämien von einigen Aspekten der Zulassung abhängig zu machen (unter anderem). Das hat noch viel weniger mit der StVO zu tun
Und wo spreche ich davon, dass Westfalia irgendwas entscheidet?
Natürlich hängt das alles logisch irgendwie zusammen aber das das rechtlich nicht so ist (insbesondere das rechtlich die StVZO erstmal nichts mit der StVO (kein Z!) zu tun hat), das hat CLeb ja schon mit seriösen Quellen und anscheinend Sachverstand hergeleitet:
"Die Bezeichnung der Art des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren ist generell weder dazu bestimmt noch dazu geeignet, über die Maßgeblichkeit von Vorschriften der StVO zu bestimmen." (OLG Hamm Az 1 Ss OWi 272/05)
"Auf die Bezeichnung eines Kraftwagens in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) als Pkw bzw. als Lkw kommt es bei der Anwendung von Verhaltensvorschriften der StVO nicht an" (OLG Jena Az 1 Ss 208/04)
Und ja, ein PKW auf einem WoMo Parkplatz parkt falsch. Auch ein PKW auf einem "LKW"-Parkplatz so er nicht über 3,5t wiegt.
Aber das war doch nie die Frage?!
Es geht doch darum, dass es in der StVO gerade diese Grauzone bezüglich der Definition "Wohnmobil" und "PKW" gibt und eben nirgendwo steht, dass nur weil etwas die Definition Wohnmobil evtl. erfüllt, es nicht zeitgleich auch ein PKW sein kann...
Damit ist das Thema doch eigentlich abschließend NICHT geklärt und rechtliche Auslegungssache bis es irgendwann rechtsverbindlich geklärt wird. Ich bin da übrigens bei CLeb: besser Grauzone als verboten!
Viele Grüße
Sven
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Der TÜV sagt auch nicht, dass ich ein Wohnmobil habe sondern bescheinigt mir höchstens, dass dafür die Voraussetzungen gegeben sind (entsprechend der StVZO). Die Zulassungsbehörde dann prüft nochmal den TÜV-Bericht und trägt dann hoffentlich korrekt und wohlinformiert ein und zwar wieder nach StVZO.
Ja, da bin ich dabei.
Ich bin schließlich geschäftlich davon betroffen (Konstrukteur, KFZ-Wesen)
Was ist das Ziel der Wohnmobileintragung im Fzg-Schein?
Warum möchte ich das im Schein stehen haben?
Warum versuche ich diesen Eintrag nicht zu erwirken oder zu verlieren?
Und wo spreche ich davon, dass Westfalia irgendwas entscheidet?
Wollte nur aufzeigen, Westfalia stellt einen Antrag auf Homologation.
Es müssen z.B. für eine Homologation eines Fzges zu einer Rennserie mindestens 30 für den Straßenverkehr zugelassen worden sein.
Der TÜV überprüft dann ob das Fzg der Richtlinien entspricht.
Im Auftrag der Staatsverwaltung.
Es gibt keine Beamtenstelle dafür.
Und ja, ein PKW auf einem WoMo Parkplatz parkt falsch. Auch ein PKW auf einem "LKW"-Parkplatz so er nicht über 3,5t wiegt.
Aber das war doch nie die Frage?!
Was mir hier in der Aufzählung fehlt, wie schaut es dann mit WoMo auf dem PKW-P-Platz aus?
Es geht doch darum, dass es in der StVO gerade diese Grauzone bezüglich der Definition "Wohnmobil" und "PKW" gibt und eben nirgendwo steht, dass nur weil etwas die Definition Wohnmobil evtl. erfüllt, es nicht zeitgleich auch ein PKW sein kann...
So ist es, und deswegen sollten wir unbefangen da dran gehen.
Warum wir das für uns gemacht haben, habe ich ganz neutral geschildert.
Vor und Nachteile aufgeführt.
Und meiner Meinung nach hängen die 4 zusammen.
LG, Maddin
Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
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- ChristianWa
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Es geht doch darum, dass es in der StVO gerade diese Grauzone bezüglich der Definition "Wohnmobil" und "PKW" gibt und eben nirgendwo steht, dass nur weil etwas die Definition Wohnmobil evtl. erfüllt, es nicht zeitgleich auch ein PKW sein kann.
Ich denke das ist der springende Punkt der meiner Meinung nach auch sachlich diskutiert werden kann, auch wenn ich auch der Meinung bin dass man lieber keine schlafenden Hunde wecken sollte.
Um zu verdeutlichen wie ich mir so ein PKW-Wohnmobil-Zwitter vorstelle möchte ich das Beispiel eines Taxis heranziehen.
Ich nehme an in den Augen der allermeisten (auch Ordnungshüter) handelt es sich dabei um einen PKW, d.h. es darf auf einem Parkplatz mit Zusatzzeichen 1048-10 (nur PKW) stehen. Es ist aber auch ein Taxi und darf somit auf Taxistellplätzen stehen, was "nur" PKW nicht dürfen.
Oder für die Philosophen unter uns: Sokrates ist ein Mensch, aber nicht alle Menschen sind Sokrates.
So stelle ich es mir beim Nugget (und entsprechend natürlich auch beim California, Campster, etc. vor, wobei ich glaube dass alles ohne Hochdach noch seltener belangt wird).
Mir ist natürlich klar, dass das auch Grenzen hat und nicht für alle Wohnmobile gelten kann (vgl. Modelle auf Bus- oder LKW-Basis)
Eine Lösung wäre wohl wenn die Kommunen das an die Parkplätze schreiben, was sie wirklich wollen, also z.b. Übernachten verboten (egal in welchem Fahrzeug) oder nur Fahrzeuge bis 5,5m länge. Ganz oft steht so ein Schild denke ich aus einem bestimmten Grund da, der für den Parkplatzsuchenden nicht immer ersichtlich ist. Ich denke z.b. in meinem Fall am Strandbad ging es eigentlich eher um ein Übernachtungsverbot und nicht darum, dass sich jemand daran stört, dass mein Auto etwas höher ist als andere. In einem Kombi hätte man da für eine Nacht völlig legal schlafen können (zur Wiederherstellung...) im Nugget darf ich nicht Mal tagsüber parken. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Dass es unrealistisch (und wohl auch nicht ganz sinnig) ist alle Parkplatzbeschilderungen zu ändern ist mir auch klar.
D.h. für jetzt bleibt die Grauzone die oft positives für Nuggetfahrer bringt ("bestes aus zwei Welten") und manchmal Ungerechtigkeiten (Strafzettel für Nugget vs. Schlafen im Kombi).
Ich weiß dass das nicht zur Lösung beiträgt, aber das Diskutieren über (scheinbar) unlösbare Probleme ist ja seit jeher eine angenehme Freizeitbeschäftigung. Von mir aus auch gerne in der Laberecke
Nugget HD 2014, 155PS
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Da steht doch in Ziffer 5 tatsächlich nix von Sonderfahrzeug usw...
Aber:
"Fz.z.Pers.bef.b. 8. Spl"
"Wohnmobil"
Da kann man zumindest argumentieren, dass "ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" eben auch als amtsdeutsche Verklausulierung für "PKW" verstanden werden müsste.
320 L1 HD Bj. 2019, 130 PS, Handschaltung
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