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als WOMO oder als PKW anmelden?
- sbstn
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...aber wir nutzen unser aktuelles Auto max. 1-2x die Woche für Fahrten, die mit dem Rad zu weit sind....
Richtig, unser aktuelles Auto steht 5-6 Tage/Woche. Das hat aber auch nur 100PS. Ist das dann ökologisch für dich in Ordnung?
Ökologisch wäre es aber ohnehin am besten, wir würden alle unsere Autos 7 Tage/Woche stehen lassen.
Dann hätten sich meine Fragen (siehe Beitrag 81) auch erledigt.
Nugget AD / 185PS Manuell / Hokkaido / Audiosystem 21 / ACC / Bi-Xenon / Sperrdifferential / Schlechtwege-Paket
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- kruti
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- Der Vorteil der PKW-Zulassung ist, dass ich mit dieser dann auf Parkplätzen parken darf, die für Wohnmobile eigentlich verboten sind. (Wobei ich da auch gerade die Ausführungen von CLeb gelesen habe..)
.
ohne jetzt mal genauer gelesen zu haben in den anderen Posts... aber auf welchen PKW Parkplatz kommt man denn künftig bauartbedingt noch drauf?
Stichwort "immer mehr Höhenbegrenzungen an PKW Parkplätzen".
LG, Jens
ehemals Transit Custom Nugget AD 140 PS AD 2016
ehemals Transit Custom Nugget HD, 170 PS Lichtpaket, 2018
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- sbstn
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Ich fahre im Moment noch nicht mit den Augen eines Nugget/WoMo-Fahrers durch die Welt, aber ich kann mich jetzt hier im Umland schon an viele Parkplätze erinnern, an denen es sich wunderbar übernachten liese, die einfach mit einem Schild die Nutzung für Wohnmobile verbieten.
(an Seen oder Wald- /Wanderparkplätzen z.B.)
Ob da am Ende eine Kontrolle stattfindet, weiß ich nicht. Aber wenn man mit PKW-Zulassung dann "im Recht" wäre, wäre das ggfs. ein Vorteil.
Und mir geht es jetzt gar nicht unbedingt ums übernachten, aber wenn ich z.B. mit dem Nugget jedes Mal ein Strafzettel riskiere, wenn wir zum Baden an den Baggersee fahren würden, wäre das ja auch nicht so richtig cool.
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- r-one00
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Bestellt 10/20, MY2022/50, Baudatum Ford 05/22, Westfalia 10/22. L1 AD,130/Automat, Licht/Sicht 3, LED innen, Trittstufe, Markise,
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Ab 5/24 Bravia Swan 599
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- Dolomiti
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Ich wage mich da jetzt mal auf dünnes Eis.
In dem Moment, in dem ich die Kocheinrichtung aus dem Nugget entferne.
Also die fest eingebaute Kochstelle.
Dann ist der Drops gelutscht da dies eine Grundvoraussetzung für die WoMo-Zulassung ist.
Schlafplätze, Tisch (darf wegklappbar sein), Stauraum und Kochstelle sind Voraussetzungen.
Positiver Nebeneffekt, ich muss nicht mehr zur Gasprüfung

LG, Maddin
Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
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- kikakeule
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Hängt alles an der Kompetenz in der jeweiligen Zulassungsstelle...
Aber fast 700€ Kfz-Steuer war mal ne Ansage, da kann man viele Tickets für kassieren

Diesbezüglich wurde das doch aber auch schon x-mal durchgekaut: den Zettel kriegst du im Zweifel so oder so. Mit einer PKW Zulassung hast du halt eine theoretische Chance ihn anzufechten... Ob das Amt dann ohne Gerichtsbeschluss mitgeht ist halt die Frageaber wenn ich z.B. mit dem Nugget jedes Mal ein Strafzettel riskiere, wenn wir zum Baden an den Baggersee fahren würden, wäre das ja auch nicht so richtig cool.
Viele Grüße
Sven
15 Monate gewartet bis 01/2022 auf: Nugget Plus 185PS, Automatik, Vollausstattung minus Xenon - Ich hoffe auf LED zum Nachrüsten!
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- Dolomiti
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Das bezahlst du ja gerade mal für einen alten 450er SEL mit Vauacht.
Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beträgt:
948 Euro
Berechnungsgrundlage:
Fahrzeugart: PKW EZ bis 04.11.2008 Antriebsart: Otto Emissionsklasse (sog. Euro-Abgasnorm): Euro 0 (ehemals kein Fahrverbot bei Ozonalarm) Hubraum: 4500 ccm
Der 2,2 Liter Ford Diesel:
Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beträgt:
355 Euro
Berechnungsgrundlage:
Fahrzeugart: PKW EZ 01.01.2014 bis 31.12.2020 Antriebsart: Diesel Hubraum: 2198 ccm CO2-Wert: 168 g/km
Und unserer ist ein PKW, das habe ich den Ortsbehörden am Baggersee schon gezeigt.
Die haben es versucht uns dort weg zu bekommen.
Da habe ich interveniert und ihnen erklärt, dass das so nicht in Ordnung ist.
Kein Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil.
LG, Maddin
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- kikakeule
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In meinem Schein steht unter Feld J "M1", das heißt ich habe einen "Personenkraftwagen (...)". Ob unter (4) nun AF für Mehrzweckfahrzeug oder "SA" für (Umgs.) Wohnmobil steht ändert doch daran nichts. Mehrzweckfahrzeuge werden schließlich auch nicht explizit erlaubt auf Parkplätzen mit dem Sinnbild PKW und trotzdem wird sich wohl niemand an einem normalen Transit Custom als 9-Sitzer Bus stören.
Im Zweifel haben wir alle eine COC mit "AF" und eine mit "SA", auch diejenigen die das Fahrzeug als PKW zulassen... Was gilt denn?

Wenn der Schein gilt, dann darf ich 1800kg mit der Automatik ziehen... Schließlich steht es ja im Schein. Ob das durchkommt wenn was passiert ist die Frage, in der Westfalia COC steht schließlich nur 1200kg...

Und auch Du, Maddin, wirst wohl eine Westfalia COC mit SA irgendwo haben, oder war das früher anders?
Welche CO2 versteuerst du dann eigentlich wenn dein Nugget als PKW zugelassen ist? Die aus der Ford COC oder die aus der Westfalia COC? Oder ist die früher identisch gewesen?
Das hat bei uns alleine nochmal um die 200€ ausgemacht...
Meiner Meinung nach ist das ganze Thema mit dem PKW-Schild eine riesengroße Grauzone die politisch dringend geschlossen gehört. Der aktuelle Boom verschärft das Thema ja nur.
Mir fällt kein sinnvoller Grund ein tagsüber einen Nugget von einem Parkplatz auszuschließen auf dem der gleich-lange Tourneo L2 vom Nachbarn auch drauf dürfte und ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das in der Regel die Intention der Gemeinde und Städte ist. Denn entweder:
- a) soll es dicke "Geschosse" aus den PKW Bereichen raus halten, z.B. auf den Autobahnparkplätzen LKWs oder Gespanne, da fällt der Nugget gar nicht in die Intention, jeder 7m Sprinter unter 3,5t dürfte rein und nimmt viel mehr Platz weg.
oder
- b) es soll Wildcampen auf Parkplätzen verhindert werden, dann aber bitte mit Zeitbegrenzung wie es z.B. überall (?) im Harz umgesetzt ist.
Ich versuche bei Schildern die Intention zu verstehen und sie gemäß dessen zu befolgen. Wenn der aufstellende das nicht möchte hat er immer die Möglichkeit seine Intention mit weiteren Schildern oder einem Text zu ergänzen (siehe auch das Beispiel Harz).
Ich weiß, dazu haben hier alle eine andere Meinung aber das zeigt doch erst, dass es Auslegungssache ist bis es rechtlich bindend irgendwo geklärt ist.
Oft reicht es aber aus nett und freundlich mit Kontrolleuren oder den Bearbeitern im Amt zu sprechen (zur Klarstellung: hier beziehe ich mich auf andere Fälle, den Nugget habe ich noch nicht lang genug um damit ein Knöllchen kassiert zu haben).
Auch Maddins Anekdote vom Baggersee geht ja nur ohne Knöllchen aus, weil er mit den Kontrolleuren gesprochen hat.
Wenn es nicht reicht muss man für sich selber abwägen ob man das ganze rechtlich prüfen lassen möchte oder die 15-25€ als "Spende" an die Gemeinde abschreibt

Das ist doch aber normal und nicht nur auf dieses eine Schild bezogen, es gibt unzählige Berichte zu unsinnigen und willkürlichen Verkehrszeichen online (z.B. Schilder die einem Verbieten wieder aus einer Sackgasse heraus zu fahren) und das ist ja nur die Spitze des Eisbergs. Gerade das Sinnbild PKW ist nun mal nicht wirklich konkret in Richtung Wohnmobile definiert.
Man denke nur an die Situation auf manchen Autobahnparkplätzen wo der Nugget offiziell nirgendwo stehen dürfte: für LKW ist er zu leicht, er ist kein Gespann und die PKW-Parkplätze sind regelmäßig eben mit dem "PKW"-Sinnbild gekennzeichnet...
Viele Grüße
Sven
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- Dolomiti
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Die Politik wollte was gut machen und hat mit beiden Händen in die Schüssel gegriffen.
Und dann noch vergessen die Ärmel hoch zu wickeln.
Alles viel zu kurz gesehen.
Das was du mit der Autobahn ansprichst, traurige Realität.
Rein rechtlich gesehen dürften dort seltenst Wohnmobile drauf fahren, also auf die Parkplätze.
Mittlerweile haben einige das WoMo-Schild mit aufgenommen.
Bei uns ist es so, dass im Westfalia CoC 168 mg CO2 angegeben sind, in der Ford CoC aber auch.
Deswegen war es für mich außer Debatte gestanden den Nugget als PKW zu zulassen.
Und der Kunstgriff über das Kochfeld, tja, wenn die Zulassung besagt:
".................................
Ablauf und Inhalt der Begutachtung
Bei der Umschreibung zum So.Kfz Wohnmobil müssen zahlreiche Richtlinien erfüllt sein. Inhaltlich handelt es sich dabei um die sogenannten Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Außerdem kommt das speziell für derartige Umbauten entworfene Merkblatt 740 des VdTÜV zum Tragen.
Die Richtlinie fordert eine bestimmte, fest verbaute Mindestausstattung wie folgt:
Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheiten, Kocheinrichtung und Stauraum für Gepäck.
Der Tisch kann leicht entfernbar ausgestaltet sein. Im Wohnteil müssen mindestens zwei Fenster (insgesamt) an verschiedenen Seiten vorgesehen sein. Eine ausreichende Belüftung (gem. DIN EN 721) des Wohnteils muss sichergestellt sein. Der Fußbodenbelag sollte ausreichend rutschsicher sein.
Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Er muss dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt tatsächlich zu ermöglichen.
Die Kochmöglichkeit muss aus einem fest verbauten Kocher bestehen, der nachweislich für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist.
Geeignet sind zum Beispiel Gaskocher mit Zündsicherung. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit.
Der Kocher darf ausziehbar, klappbar oder o. ä. sein. Es muss auf eine ausreichende Feuersicherheit (Hitzeschutz) beim Kocherbetrieb geachtet werden.
Elektrische Anlagen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Beim Betrieb des Fahrzeuges verwendbare und fest verbaute elektrische Einrichtungen müssen über einen Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) verfügen.
Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.
Nach der positiven Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Dort wird die neue (Einzel)Betriebserlaubnis des So.Kfz Wohnmobils erteilt."
Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
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- CLeb
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- Silber Nugget
Die Besitzer eines neuen Nuggets haben also keine Wahl. Nur die WoMo-Zulassung ist legal. Natürlich ist eine (unerlaubte) Pkw-Zulassung eventuell möglich, sofern man schummelt oder die Zulassung durch subkompetente Leute vorgenommen wird. Und natürlich soll man (auch) die Westfalia-COC bei der Zulassung vorlegen.
Um die Detailfragen von sbstn hoffentlich vollständig und hilfreicher zu beantworten:
- Egal ob AD oder HD.
- Ein späterer Wechsel zu einer Pkw-Zulassung ist auch nicht erlaubt (für die Nuggets, die eine Erstzulassung nach dem 01.01.2021 haben).
- Die restlichen Fragen von sbstn über Vor- und/oder Nachteile jeder Zulassungsart sollten sich erübrigen, da man keine Wahl mehr hat. Diese Fragen sind nur noch für die Halter von älteren Nuggets von Bedeutung.
Aber wer unbedingt die Anwendung der Parkplatzvorschriften je nach Zulassungsart diskutieren will, möge bitte zum passenderen Thread wechseln!
Nugget Aufstelldach 09/2021
Basisfahrzeug 12/2020 (320L1, 2,0 l EcoBlue 136 kW Schaltgetriebe, Unterfahrschutz, Audiosystem 17)
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