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- Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
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23 Aug 2022 10:16 - 23 Aug 2022 19:10 #131
von Dolomiti
Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
Dolomiti antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
@ChristianWa, gut gesehen.
Ich war eben mit dem Mopped bei meinem Freund bei der DEKRA.
Ich habe ihn gefragt wie sich das ganze Prozedere letztendlich darstellt.
Nugget auf PKW-Parkplatz
Ordnungsamt stellt Knöllchen aus
Meldung geht zur Bußgeldstelle
Bußgeldstelle prüft Sachverhalt, Zugriff auf das Zulassungsregister
a) Nugget WoMo = Zahlungsaufforderung
b) Nugget PKW = kein Schreiben, fertig hier
a)a) Bußgeld wird bezahlt, fertig hier
a)b) Bußgeld wird nicht bezahlt, Mahnung nach paar Wochen, Androhung Zwangsvollstreckung
a)b) kommt es zum Gerichtstermin wird er z.B. als Gutachter beauftragt festzustellen was für ein Fzg ist es.
a)b) Kommt er zum Schluss, das ist ein WoMo und das Schild sagt kein WoMo hätte man sich den Ärger sparen sollen.
Habe Fertig. Klinke mich jetzt aus. Lesen werde ich weiterhin.
LG, Maddin
PS: ihr habt natürlich Recht, ich habe das Verwarnungsgeld unterschlagen.
Vor dem Bußgeld kommt das Verwarnungsgeld.
Hatten mein Freund und ich so besprochen.
Sorry, tut mir leid. 🥺
Ich war eben mit dem Mopped bei meinem Freund bei der DEKRA.
Ich habe ihn gefragt wie sich das ganze Prozedere letztendlich darstellt.
Nugget auf PKW-Parkplatz
Ordnungsamt stellt Knöllchen aus
Meldung geht zur Bußgeldstelle
Bußgeldstelle prüft Sachverhalt, Zugriff auf das Zulassungsregister
a) Nugget WoMo = Zahlungsaufforderung
b) Nugget PKW = kein Schreiben, fertig hier
a)a) Bußgeld wird bezahlt, fertig hier
a)b) Bußgeld wird nicht bezahlt, Mahnung nach paar Wochen, Androhung Zwangsvollstreckung
a)b) kommt es zum Gerichtstermin wird er z.B. als Gutachter beauftragt festzustellen was für ein Fzg ist es.
a)b) Kommt er zum Schluss, das ist ein WoMo und das Schild sagt kein WoMo hätte man sich den Ärger sparen sollen.
Habe Fertig. Klinke mich jetzt aus. Lesen werde ich weiterhin.
LG, Maddin
PS: ihr habt natürlich Recht, ich habe das Verwarnungsgeld unterschlagen.
Vor dem Bußgeld kommt das Verwarnungsgeld.
Hatten mein Freund und ich so besprochen.
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Ford Nugget AD 2,2L bis 01/2023 Neu Pössl RoadCamp 540R Citroën 2,2L
Letzte Änderung: 23 Aug 2022 19:10 von Dolomiti.
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23 Aug 2022 11:44 - 23 Aug 2022 11:54 #132
von Nord-Nugget
I.d.R. kommt dann zunächst die Aufforderung, ein Verwarnungsgeld zu zahlen.
Das Bußgeldverfahren kommt dann erst, wenn das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird bzw. diesem widersprochen wird.
Wenn dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird richtet sich dieses dann aber gegen den Täter, d.h. denjenigen, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Darum wird zunächst der Halter des Fahrzeugs angeschrieben und aufgefordert, zu zahlen oder den Täter zu benennen.
Wenn man dann beides nicht macht kommt die sog. "Halterhaftung" ins Spiel, d.h. der Halter zahlt die Bearbeitungskosten (ich glaube das sind aktuell 23,50 €) des Vorgangs, weil er nicht kooperiert hat.
Gibt man zu, dass man das Fahrzeug selbst abgestellt hat und zahlt das Verwarngeld nicht, löst man damit das Bußgeldverfahren aus oder man überzeugt die Bußgeldstelle, dass man doch einen PKW hat.
Unter dem Strich hat man wohl mit ab und zu 10 € Verwarnungsgeld und keinen Schreibereien das leichtere Leben.
Aber wenn man eben mal sehen möchte, ob man die Ordnungsbehörde überzeugt bekommt, kostet es eben maximal 23,50 €.
320 L1 HD Bj. 2019, 130 PS, Handschaltung
Nord-Nugget antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Meldung geht zur Bußgeldstelle
Nugget WoMo = Zahlungsaufforderung
I.d.R. kommt dann zunächst die Aufforderung, ein Verwarnungsgeld zu zahlen.
Das Bußgeldverfahren kommt dann erst, wenn das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird bzw. diesem widersprochen wird.
Wenn dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird richtet sich dieses dann aber gegen den Täter, d.h. denjenigen, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Darum wird zunächst der Halter des Fahrzeugs angeschrieben und aufgefordert, zu zahlen oder den Täter zu benennen.
Wenn man dann beides nicht macht kommt die sog. "Halterhaftung" ins Spiel, d.h. der Halter zahlt die Bearbeitungskosten (ich glaube das sind aktuell 23,50 €) des Vorgangs, weil er nicht kooperiert hat.
Gibt man zu, dass man das Fahrzeug selbst abgestellt hat und zahlt das Verwarngeld nicht, löst man damit das Bußgeldverfahren aus oder man überzeugt die Bußgeldstelle, dass man doch einen PKW hat.
Unter dem Strich hat man wohl mit ab und zu 10 € Verwarnungsgeld und keinen Schreibereien das leichtere Leben.
Aber wenn man eben mal sehen möchte, ob man die Ordnungsbehörde überzeugt bekommt, kostet es eben maximal 23,50 €.
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Letzte Änderung: 23 Aug 2022 11:54 von Nord-Nugget.
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23 Aug 2022 14:52 - 25 Aug 2022 08:20 #133
von kikakeule
Schön, dass ich nicht der einzige bin, der das so sieht und handhabt
EDIT: Den Rest habe ich hier entfernt. War komplett Off Topic...
Viele Grüße
Sven
15 Monate gewartet bis 01/2022 auf: Nugget Plus 185PS, Automatik, Vollausstattung minus Xenon - Ich hoffe auf LED zum Nachrüsten!
kikakeule antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Eine Lösung wäre wohl wenn die Kommunen das an die Parkplätze schreiben, was sie wirklich wollen [...]
Schön, dass ich nicht der einzige bin, der das so sieht und handhabt
Den meisten wird es um die Versicherungsprämie und die unterschiedliche Besteuerung gehen. Aber wie gesagt, dazu haben wir doch einen anderen Thread...Was ist das Ziel der Wohnmobileintragung im Fzg-Schein?
Warum möchte ich das im Schein stehen haben?
Warum versuche ich diesen Eintrag nicht zu erwirken oder zu verlieren?
EDIT: Den Rest habe ich hier entfernt. War komplett Off Topic...
Viele Grüße
Sven
15 Monate gewartet bis 01/2022 auf: Nugget Plus 185PS, Automatik, Vollausstattung minus Xenon - Ich hoffe auf LED zum Nachrüsten!
Letzte Änderung: 25 Aug 2022 08:20 von kikakeule.
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23 Aug 2022 16:36 #134
von CLeb
Nugget Aufstelldach 09/2021
Basisfahrzeug 12/2020 (320L1, 2,0 l EcoBlue 136 kW Schaltgetriebe, Unterfahrschutz, Audiosystem 17)
CLeb antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
@Maddin, Antwort zu #131:
Was auch immer die DEKRA damit zu tun hat, scheint mir die Bußgeldverfahren-Beschreibung des "DEKRA-Freundes" nicht ganz richtig (trotzdem danke fürs Nachfragen):
Nord-Nugget hat schon zutreffend angemerkt, dass das Bußgeldverfahren erst nach Misserfolg der Verwarnung ("Verwaltungsverfahren") zustande kommt. Man hat sogar die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs (sofern man möchte), bevor das Bußgeldverfahren eventuell eröffnet wird. Es würde reichen, den Sachbearbeiter zu überzeugen...
Zum Punkt a)b) "Bußgeld wird nicht bezahlt": Warten ohne zu zahlen, ist nicht das normale Verfahren, wenn man das Bußgeld hartnäckig bestreitet. Richtig wäre, entweder rasch zu zahlen, oder gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch zu erheben (jedoch keine Empfehlung von mir). Danach läuft aber immer noch nur ein Vorverfahren, währenddessen beide Seiten schon auf (freiwillige) Zeugen und Sachverständiger bei Bedarf zugreifen dürfen. Zu einem Hauptverfahren oder gar zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht wird es nicht unbedingt kommen.
Zum Punkt "Kommt er zum Schluss, das ist ein WoMo und das Schild sagt kein WoMo": Es ging aber um das Parken auf einem Pkw-Parkplatz (Zusatzschild mit Pkw-Sinnbild oder "nur Pkw"). Ein Sachverständiger (sofern wirklich beauftragt) sollte daher nicht prüfen, ob der Nugget ein Wohnmobil ist, sondern ob er ein Pkw ist! Außerdem würde das Verfahren nicht nur um diese allgemeine Nugget-Zuordnung gehen, sondern auch um alle weiteren Umstände des Einzelfalls, inklusive der erkennbaren Absicht der Kommunenverwaltung bei der Beschränkung des Parkplatzes, und ob dieser betroffene Nugget in diesem Einzelfall zu diesem Zeitpunkt (auch aufgrund seiner tatsächlichen Nutzung) als Pkw im Sinne der StVO zu betrachten war.
(Nur meine Meinung...)
LG
CLeb
Was auch immer die DEKRA damit zu tun hat, scheint mir die Bußgeldverfahren-Beschreibung des "DEKRA-Freundes" nicht ganz richtig (trotzdem danke fürs Nachfragen):
Nord-Nugget hat schon zutreffend angemerkt, dass das Bußgeldverfahren erst nach Misserfolg der Verwarnung ("Verwaltungsverfahren") zustande kommt. Man hat sogar die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs (sofern man möchte), bevor das Bußgeldverfahren eventuell eröffnet wird. Es würde reichen, den Sachbearbeiter zu überzeugen...
Zum Punkt a)b) "Bußgeld wird nicht bezahlt": Warten ohne zu zahlen, ist nicht das normale Verfahren, wenn man das Bußgeld hartnäckig bestreitet. Richtig wäre, entweder rasch zu zahlen, oder gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch zu erheben (jedoch keine Empfehlung von mir). Danach läuft aber immer noch nur ein Vorverfahren, währenddessen beide Seiten schon auf (freiwillige) Zeugen und Sachverständiger bei Bedarf zugreifen dürfen. Zu einem Hauptverfahren oder gar zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht wird es nicht unbedingt kommen.
Zum Punkt "Kommt er zum Schluss, das ist ein WoMo und das Schild sagt kein WoMo": Es ging aber um das Parken auf einem Pkw-Parkplatz (Zusatzschild mit Pkw-Sinnbild oder "nur Pkw"). Ein Sachverständiger (sofern wirklich beauftragt) sollte daher nicht prüfen, ob der Nugget ein Wohnmobil ist, sondern ob er ein Pkw ist! Außerdem würde das Verfahren nicht nur um diese allgemeine Nugget-Zuordnung gehen, sondern auch um alle weiteren Umstände des Einzelfalls, inklusive der erkennbaren Absicht der Kommunenverwaltung bei der Beschränkung des Parkplatzes, und ob dieser betroffene Nugget in diesem Einzelfall zu diesem Zeitpunkt (auch aufgrund seiner tatsächlichen Nutzung) als Pkw im Sinne der StVO zu betrachten war.
(Nur meine Meinung...)
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CLeb
Nugget Aufstelldach 09/2021
Basisfahrzeug 12/2020 (320L1, 2,0 l EcoBlue 136 kW Schaltgetriebe, Unterfahrschutz, Audiosystem 17)
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27 Jan 2024 17:58 #135
von ChristianWa
Nugget HD 2014, 155PS
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ChristianWa antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Funfact: wenn ein Nugget HD zu schnell fährt ist er in den Augen der Ordnungshüter auf einmal ein PKW 🤣🤣🤣
Nugget HD 2014, 155PS
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02 Sep 2025 21:18 - 02 Sep 2025 21:29 #136
von Summit600
Summit600 antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Hallo Forumsgemeinde,
da mich exakt die Eingangsfrage dieses Themas seit einiger Zeit wurmt und meine Anschaffung u.a. davon abhängt, habe ich entsprechend recherchiert und bin auf folgendes PDF gestoßen. Kein Ahnung ob schon bekannt, aber m.E. lesenswert:
dserver.bundestag.de/btd/19/228/1922803.pdf
In dieser Kleinen Anfrage im Bundestag von 2020 ging es offensichtlich ziemlich exakt um die Frage, ob man mit einem Kastenwagen/Nugget etc. nun auf Parkplätzen mit Zusatzschild 1010-58 parken darf oder nicht. Folgendes ist in dem PDF zu finden:
Die Unterscheidung nach Wohnmobiltypen (Kastenwagen, Alkoven, Teilintegriert usw.) [und somit auch Nugget, James Cook etc.] spielt bei der straßenverkehrsrechtlichen Behandlung grundsätzlich keine Rolle.
Es wurde auch hier in diesem Thread glaube ich schon mal erwähnt, daß die zulassungsrechtliche Seite nicht zwingend auch mit der straßenverkehrsrechtlichen Behandlung übereinstimmen muß. Das heißt, daß man im Fahrzeugschein zwar PKW eingetragen (z.B. M1 etc.) hat, das Schild 1010-58 aber diesen Eintrag gar nicht meint. Denn weiter heißt es:
Neben der zulässigen Gesamtmasse ist die straßenverkehrsrechtliche Einstufung als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung entscheidend (Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, welches so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und eine bestimmte, Wohnzwecken dienende Ausrüstung umfasst).
Und direkt im Anschluß m.E. der entscheidende Satz:
Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen.
Damit ist die Frage m.E. recht eindeutig geklärt: Da der Eintrag im Fahrzeugschein und die Bewertung/Behandlung vor Ort nicht zwingend voneinander abhängig sein müssen, darf man trotz Eintrag PKW in den Papieren nicht mit Kastenwägen auf Parkplätzen mit 1010-58 parken. Dass es bei vielen ohne Ärger trotzdem mit dem parken klappt, ist ja grundsätzlich erfreulich. Da es aber von Fall zu Fall, Beamter zu Beamter, Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann, scheint es schon sinnvoll zu sein den PKW-Eintrag in den Papieren zu haben, um wenigstens ein gutes Argument für's parken zu haben.
Wenn man aber ehrlich ist, und sich das Piktogramm mal länger anschaut, wird eigentlich klar, warum man sich für ein Auto in der Form eines Polo oder maximal eines Golfs mit Schrägheck entschieden hat: Man wollte hier ganz klar ausdrücken, daß ein Kastenwagen eben nicht dazuzählt.
Jetzt könnte man natürlich trotzdem einen Graubereich konstruieren und sich darüber streiten, ob ein Renault Kangoo oder ein VW Caddy nun "zur reinen Personenbeförderung" da ist oder nicht. Aber ich denke mal, dass diese beiden Typen zu 99,99999% keinen Starfzettel bekommen werden. Ein Kastenwagen ist dann schon deutlich zu weit vom klassischen PKW entfernt (auch wenn er PKW im Schein zu stehen hat).
Damit entfällt bei mir die Anschaffung, da bei uns in der Gegend das Zusatzschild 1010-58 derzeit aus dem Boden sprießt wie Pilze. Es steht sogar auf dem Friedhofsparkplatz. Das ist schon nervig.
Gruß
Summit
da mich exakt die Eingangsfrage dieses Themas seit einiger Zeit wurmt und meine Anschaffung u.a. davon abhängt, habe ich entsprechend recherchiert und bin auf folgendes PDF gestoßen. Kein Ahnung ob schon bekannt, aber m.E. lesenswert:
dserver.bundestag.de/btd/19/228/1922803.pdf
In dieser Kleinen Anfrage im Bundestag von 2020 ging es offensichtlich ziemlich exakt um die Frage, ob man mit einem Kastenwagen/Nugget etc. nun auf Parkplätzen mit Zusatzschild 1010-58 parken darf oder nicht. Folgendes ist in dem PDF zu finden:
Die Unterscheidung nach Wohnmobiltypen (Kastenwagen, Alkoven, Teilintegriert usw.) [und somit auch Nugget, James Cook etc.] spielt bei der straßenverkehrsrechtlichen Behandlung grundsätzlich keine Rolle.
Es wurde auch hier in diesem Thread glaube ich schon mal erwähnt, daß die zulassungsrechtliche Seite nicht zwingend auch mit der straßenverkehrsrechtlichen Behandlung übereinstimmen muß. Das heißt, daß man im Fahrzeugschein zwar PKW eingetragen (z.B. M1 etc.) hat, das Schild 1010-58 aber diesen Eintrag gar nicht meint. Denn weiter heißt es:
Neben der zulässigen Gesamtmasse ist die straßenverkehrsrechtliche Einstufung als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung entscheidend (Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, welches so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und eine bestimmte, Wohnzwecken dienende Ausrüstung umfasst).
Und direkt im Anschluß m.E. der entscheidende Satz:
Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen.
Damit ist die Frage m.E. recht eindeutig geklärt: Da der Eintrag im Fahrzeugschein und die Bewertung/Behandlung vor Ort nicht zwingend voneinander abhängig sein müssen, darf man trotz Eintrag PKW in den Papieren nicht mit Kastenwägen auf Parkplätzen mit 1010-58 parken. Dass es bei vielen ohne Ärger trotzdem mit dem parken klappt, ist ja grundsätzlich erfreulich. Da es aber von Fall zu Fall, Beamter zu Beamter, Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann, scheint es schon sinnvoll zu sein den PKW-Eintrag in den Papieren zu haben, um wenigstens ein gutes Argument für's parken zu haben.
Wenn man aber ehrlich ist, und sich das Piktogramm mal länger anschaut, wird eigentlich klar, warum man sich für ein Auto in der Form eines Polo oder maximal eines Golfs mit Schrägheck entschieden hat: Man wollte hier ganz klar ausdrücken, daß ein Kastenwagen eben nicht dazuzählt.
Jetzt könnte man natürlich trotzdem einen Graubereich konstruieren und sich darüber streiten, ob ein Renault Kangoo oder ein VW Caddy nun "zur reinen Personenbeförderung" da ist oder nicht. Aber ich denke mal, dass diese beiden Typen zu 99,99999% keinen Starfzettel bekommen werden. Ein Kastenwagen ist dann schon deutlich zu weit vom klassischen PKW entfernt (auch wenn er PKW im Schein zu stehen hat).
Damit entfällt bei mir die Anschaffung, da bei uns in der Gegend das Zusatzschild 1010-58 derzeit aus dem Boden sprießt wie Pilze. Es steht sogar auf dem Friedhofsparkplatz. Das ist schon nervig.
Gruß
Summit
Letzte Änderung: 02 Sep 2025 21:29 von Summit600.
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02 Sep 2025 22:07 #137
von Pucky
seit 11/24: Nugget plus, AD, Bj 2022, 185PS, Automatik, ACC, Xenon Schiebefenster, 160W Solarpanel von Offgridtec mit Victron MPPT 75/15 Solarregler, Thais Innenzelt, Digitaler Rückspiegel Wolfblx 890s, Kühlmittelfüllstandsensor, HLM-Schalter (Dolomiti/Rolf-Schalter)
Pucky antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Ok, wenn es um den Stellplatz vor deiner Haustür geht, kann ich deine Bedenken nachvollziehen. Jetzt bin ich sicherlich nicht derjenige, der hier am meisten Nugget-km oder das häufigste Parken auf PKW-Parkplätzen nachweisen kann, aber ich kann dir versichern, dass wir unterwegs schon mehrfach auf reinen PKW-Parkplätzen gestanden und bislang noch kein Ticket erhalten haben.
Zur Kategorie Kastenwagen gehören halt auch weit größere Fahrzeuge als der Nugget. Dass man so ein 6-7m Schiff nicht als PKW durchgehen lassen will, ist für mich nachvollziehbar. Den Transit Custom gibt es halt auch als Bus. Wenn die Person vom Ordungsamt jetzt nicht kleinlich ist, oder es evtl. auch nicht genauer weiß wird sie es durchgehen lassen. HD ist hier natürlich auffälliger als AD. Beim AD verrät dich, neben der Aufschift, noch am ehesten die Markise. Ich habe wenig Bedenken mich mit meinem Nugget (plus) auf PKW-Plätze zu stellen, sofern die Länge ausreichend ist. Ein Restrisiko ist aber dabei. Wenn es um den Platz vor meiner Haustür geht würde ich es allerdings auch kritischer betrachten und mich nicht auf vage Aussagen oder der Gutmütigkeit von städtischen Mitarbeitern verlassen wollen.
Zur Kategorie Kastenwagen gehören halt auch weit größere Fahrzeuge als der Nugget. Dass man so ein 6-7m Schiff nicht als PKW durchgehen lassen will, ist für mich nachvollziehbar. Den Transit Custom gibt es halt auch als Bus. Wenn die Person vom Ordungsamt jetzt nicht kleinlich ist, oder es evtl. auch nicht genauer weiß wird sie es durchgehen lassen. HD ist hier natürlich auffälliger als AD. Beim AD verrät dich, neben der Aufschift, noch am ehesten die Markise. Ich habe wenig Bedenken mich mit meinem Nugget (plus) auf PKW-Plätze zu stellen, sofern die Länge ausreichend ist. Ein Restrisiko ist aber dabei. Wenn es um den Platz vor meiner Haustür geht würde ich es allerdings auch kritischer betrachten und mich nicht auf vage Aussagen oder der Gutmütigkeit von städtischen Mitarbeitern verlassen wollen.
seit 11/24: Nugget plus, AD, Bj 2022, 185PS, Automatik, ACC, Xenon Schiebefenster, 160W Solarpanel von Offgridtec mit Victron MPPT 75/15 Solarregler, Thais Innenzelt, Digitaler Rückspiegel Wolfblx 890s, Kühlmittelfüllstandsensor, HLM-Schalter (Dolomiti/Rolf-Schalter)
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03 Sep 2025 07:23 - 03 Sep 2025 07:35 #138
von galli
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aktuell VW T6.1 Kombi DSG , Camperprojekt 2 ....., davor 2 AD-Nuggets, BJ13 125PS und BJ10 140PS
galli antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
Was macht eigentlich ein Handwerker, der in so einem Wohngebiet z.B deine Heizungswartung etc macht?
Wie "kleinkariert" muss eigentlich Bürokratie noch werden, bis unsereins (Wohnmobilisten aller Art) kapiert, dass es diesen Schildern im Grunde um 2erlei geht
1. knappen urbanen Parkraum....
2. wild.... bzw. stealthcampen (bzw übernachten) ......
das wird im besiedelten Umfeld meist als unangenehm wahrgenommen.
Und Leute, die das ignorieren (solang es nicht verboten ist ) gibts offenbar genug.....
Wie "kleinkariert" muss eigentlich Bürokratie noch werden, bis unsereins (Wohnmobilisten aller Art) kapiert, dass es diesen Schildern im Grunde um 2erlei geht
1. knappen urbanen Parkraum....
2. wild.... bzw. stealthcampen (bzw übernachten) ......
das wird im besiedelten Umfeld meist als unangenehm wahrgenommen.
Und Leute, die das ignorieren (solang es nicht verboten ist ) gibts offenbar genug.....
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Letzte Änderung: 03 Sep 2025 07:35 von galli.
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26 Feb 2026 22:32 #139
von CLeb
Nugget Aufstelldach 09/2021
Basisfahrzeug 12/2020 (320L1, 2,0 l EcoBlue 136 kW Schaltgetriebe, Unterfahrschutz, Audiosystem 17)
CLeb antwortete auf Ist mit dem Nugget das Parken auf PKW Parkplätzen offiziell erlaubt? (nicht Übernachten)
@Summit600: Ich möchte nebenbei anmerken, dass die Antworten der Regierung zu Kleinen Anfragen im Bundestag m.E. keinen normativen Charakter haben. Damit ist die Frage also nicht endgültig geklärt.
Ein Gerichtsurteil wäre auch nicht endgültig, aber viel stärker - und ein solches wollen wir nicht unbedingt haben (eine gewisse Grauzone hat Vorteile, siehe u.a. #116 & #127).
Übrigens: Inhaltlich finde ich in der Regierungsantwort besonders schwach, ausschließlich und lakonisch mit dem erfundenen Begriff der "reinen" Personenbeförderung zu argumentieren (so steht es in der Pkw-Definition aus dem PBefG nicht, und in der StVO sowieso gar nicht). Egal - das Thema bleibt komplex, ich erwarte in naher Zukunft keine rechtliche Klarheit und erhoffe sie auch nicht.
Ein Gerichtsurteil wäre auch nicht endgültig, aber viel stärker - und ein solches wollen wir nicht unbedingt haben (eine gewisse Grauzone hat Vorteile, siehe u.a. #116 & #127).
Übrigens: Inhaltlich finde ich in der Regierungsantwort besonders schwach, ausschließlich und lakonisch mit dem erfundenen Begriff der "reinen" Personenbeförderung zu argumentieren (so steht es in der Pkw-Definition aus dem PBefG nicht, und in der StVO sowieso gar nicht). Egal - das Thema bleibt komplex, ich erwarte in naher Zukunft keine rechtliche Klarheit und erhoffe sie auch nicht.
Nugget Aufstelldach 09/2021
Basisfahrzeug 12/2020 (320L1, 2,0 l EcoBlue 136 kW Schaltgetriebe, Unterfahrschutz, Audiosystem 17)
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