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Aktuelle Lieferzeiten
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Grüße
Bestellt 10/20, MY2022/50, Baudatum Ford 05/22, Westfalia 10/22. L1 AD,130/Automat, Licht/Sicht 3, LED innen, Trittstufe, Markise,
Alarm, Hokkaido, Aktiver Parkassistent
Abholung 25.11.22, 180 WP Solarpanel
Ab 5/24 Bravia Swan 599
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Bei Westfalia ist es für die 39KW eingeplant, Transport zu MGS 40.KW.
Das ist doch mal was. Dann hoffe ich mal dass es dabei bleibt.
PS: Bestellt Ende September 2020 aus Vorlauf.
Viele Grüße aus Braunschweig
René
I love Camping
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- Chili
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Bei mir ist der unverbindliche Termin 4/22, der 30.4. würde das noch erfüllen.
Eine Inverzugsetzung wäre somit Mitte Juni möglich.
Musterfall ist es bei KfZ-Kaufverträgen ist es, dass man kurzfristig ein anderes Fahrzeug mietet, um noch rechtzeitig in den Urlaub fahren zu können.
Die Kosten des Mietfahrzeugs muss in der Regel der sich im Verzug befindende Verkäufer tragen.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit für so ein Szenario ist jetzt nicht gerade gering, finde ich.
In der Excel-Tabelle sind doch einige drin, deren Liefertermin vor dem 2021er Sommer gelegen hätte.
Knaus BoxLife 630 ME
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- Dymo
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ja, in einem ähnlich gelagerten Fall, aber den Nugget betreffend.
Allerdings handelte es sich um einen verbindlichen Liefertermin.
Mit Erfolg!
Cheers, Dymo
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- HaegarLG
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Corona, Hafen in China dicht ... höhere Gewalt? Einstellung einer Baureihe, deswegen erhebliche Verzögerungen ... "Vorbehalte..."?
Ich meine, wer vielleicht doch keinen Nugget mehr will, oder auch noch 2-3 Jahre länger warten kann, weil er dann bei einem Händler bestellen muss, mag ggf. den einen oder anderen Euro rausholen, aber wirklich helfen wird das wohl den wenigsten.
Theoretisch geht alles, sogar der RA meint es wäre was drin, aber der will dann doch lieber das Geld von mir haben. So war mein Kastenwagen letztes Jahr 4 MONATE zur Reparatur und ich habe NULL bekommen, nix, niente.
#kommindiepuschen
Nugget ging zurück ... VW T6.1 4motion Summermobil Offroad Premium
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- Chili
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"Ist ein Liefertermin unverbindlich vereinbart, so kann der Käufer 6 Wochen nach Überschreiten des Termins den Verkäufer zur Lieferung auffordern.
Mit Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."
Batsch. Klipp und klar und deutlich.
Eine übliche Klausel, die in der Rechtsprechung seit Langem akzeptiert ist (BGH NJW 1982, 331).
Bei mir sind es erstmal nur theoretische Überlegungen.
Ich würde nicht zurücktreten wollen (dann stünde ich ja wieder ganz am Anfang), aber durchaus einen Verzugsschaden geltend machen.
Mir z.B. für den Sommer 2022 ein Mietmobil bezahlen lassen.
Klar, bei Unverschulden gilt:
"Eine Besonderheit gilt im Falle höherer Gewalt oder im Falle von
Betriebsstörungen beim Verkäufer oder Hersteller/Importeur. Wird der Verkäufer
durch diese ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran gehindert, das Fahrzeug
fristgerecht zu liefern, verlängern sich die o.g. Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen."
Interessant wird es jetzt, Achtung:
"Eine Fristverlängerung infolge höherer Gewalt oder wegen beim Händler oder
Hersteller/Importeur eingetretener Betriebsstörungen kommt dem Händler aber nur
dann zu Gute, wenn er infolge eines dieser Umstände ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran gehindert wird, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder zur
vereinbarten Frist auszuliefern. Dies dürfte dann nicht der Fall sein, wenn der Händler
einschränkungslose verbindliche oder unverbindliche Lieferversprechungen/-zusagen
macht, die er später nicht einhalten kann, obwohl ihm das erhöhte Lieferrisiko angesichts der Informationspolitik seines
Herstellers/Importeurs oder der umfangreichen Medienberichterstattung hinreichend
bekannt ist/war."
Spannend, oder?
Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein - www.kfz-sh.de
Explizit: www.kfz-sh.de/fileadmin/user_upload/Mana...egerungen-Corona.pdf
Knaus BoxLife 630 ME
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- Dymo
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Chili schrieb: ... mir z.B. für den Sommer 2022 ein Mietmobil bezahlen lassen.
Glückauf Chili,
wie bist du denn drauf? 😒
Kein Händler hat sich diese Situation gewünscht bzw. kann etwas für die aktuellen Lieferzeiten!
Mal abgesehen davon, dass mir deine Ausführungen äußerst unsympathisch sind empfehle ich dir,
den Hobbyjuristen beiseite zu legen und es zu tun.
Nimm dir einen Anwalt und versuche es, du wirst schon sehen, was am Ende des Tages dabei für dich "herausspringt", mal abgesehen von den Kosten, die du sicherlich zu einem großen Teil selbst tragen wirst.
Cheers, Dymo
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- Chili
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Das ist eine ganz sachliche Diskussion.
Völlig korrekt, das wissen wir alle.Dymo schrieb: Kein Händler hat sich diese Situation gewünscht bzw. kann etwas für die aktuellen Lieferzeiten!
Aber es gibt Händler, die nennen dementsprechend die aktuell prognostizierten 12 bis 15 Monate Lieferzeit.
Und dann gibt es welche, die benennen vertraglich 6 bis 8 Monate.
Rate mal, wo ich bestellt habe.
Das war am Ende DAS Entscheidungskriterium bei ansonsten fast identischen Angeboten.
Das kann alles legitim sein.
Vielleicht ist sich der Händler seiner Sache ja sicher. Dann ist alles gut.
Mich würde es ja freuen. Das will ich mal ganz klar sagen.
Aber vielleicht hat sich der Händler auch wider besseren Wissens einfach einen Vorteil verschafft um den Abschluss zu bekommen.
Wohl wissend, dass ich als Käufer nach der Wartezeit schon nicht abspringen werde sondern tapfer noch ein paar Monate weiter warte (wie ich schrieb, würde ich ja nicht zurücktreten wollen).
Ein Stück weit Spekulation, keine Frage.
Aber ganz sicher kein abwegiges Szenario.
Meine Frage war ja nur, wie andere vor mir mit solchen Überlegungen/Situationen umgegangen sind.
Bin ja sicher nicht der Erste.
Um meine Motivation noch deutlicher zu machen:
Ich habe extra!! wegen der kürzeren Frist (läge vor der Urlaubssaison 2022) bei einem Händler viele hundert Kilometer weit weg bestellt.
Mit Termin nach dem Sommer 2022 hätte ich auch hier in FFM unterschreiben können.
Und es würde mich zugegebenerweise maßlos ärgern, wenn ich trotzdem erst im Spätherbst 2022 mein Fahrzeug bekäme und zudem noch von sehr weit abholen muss.
Ich denke, dass das doch nachvollziehbar ist, oder?
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