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Ebike Lademöglichkeit
- galli
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tägliche FahrstreckeDolomiti schrieb: Für das E-Bike zu laden, mein Konverter auf 230 Volt und da das Ladegerät anschließen.
Warum? Weil es geht.
Wirkungsgrad? Okay, könnte man verbessern, aber wie ist der Kosten-Nutzen-Faktor?
Für einen etwas besseren Wirkungsgrad 400€ Ausgeben? ......
LG, Maddin
Genau deswegen. Weil es geht!
...und es ist ja nicht immer das Ebike, auch mal ein anderes (klein) Gerät für den eben immer (wenn mans braucht nur) ein 230V Ladegerät existiert in meinem improvisierten Campermodus.....
....wäre auch im Nugget ein passender Einbauort.....
meine einzigste Steckdose im neuen ...und am zweckmäßigsten genutzt während der Autofahrt bei laufender Lima....
Tagelang bei nicht bewegtem FZ (..bin ich auf einem CP und habe eine Steckdose dort) Bin ich gerade Frei und autark (habe ich i.d.R. täglich eine Fahrrstrecke) es reicht vielleicht nicht für Volladen, aber passt min. zu 80%. Das reicht!
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- kikakeule
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MartyMcFly schrieb: Könnte man (als elektrotechnisch begabter Mensch) das Radl auf Eisen-Akkus umrüsten?
Könnte mir z.B. vorstellen, dass der Formfaktor Schwierigkeiten machen würde...
Ohne ein E-Bike zu besitzen gehe ich davon aus, dass viele davon mit Standard-Rundzellen ausgestattet sind (18650 oder ähnliche). Die gibt es auch als LiFePO4.
Die Elektronik im Bike sollte mit der grundsätzlich niedrigeren Spannung durch die Zellchemie klar kommen weil die noch im Bereich der Entladeschlusspannung von LiPo liegt. Aber das BMS müsste für einen halbwegs ordentlichen Betrieb mit ausgetauscht werden...
Und das alles für eine merklich geringere Kapazität, je nach Regelung des Rades Leistungseinbußen mit dem hauptsächlichen Vorteil der etwas höheren Sicherheit (der Zellen/Zellchemie, ob das Konstrukt am Ende sicherer ist als die vom Hersteller getestete Einheit wage ich zu bezweifeln)... Naja...
Alles in allem aber sicherlich ein Unterfangen aus der Kategorie: "Musst du fragen wie, dann lass es lieber"
Noch dazu weist fxschx sehr richtig darauf hin, dass die Nutzung im Straßenverkehr damit natürlich nichtmehr zulässig wäre.
Viele Grüße
Sven
15 Monate gewartet bis 01/2022 auf: Nugget Plus 185PS, Automatik, Vollausstattung minus Xenon - Ich hoffe auf LED zum Nachrüsten!
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- fxschx
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Für jedes Pedelec erstellt der Fahrradhersteller eine Konformitätserklärung.
An den Fahrrädern muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden.
In dieser sind alle verbauten Teile dokumentiert, eine Änderung wäre nur mit der Zustimmung und Prüfung des Herstellers zulässig.
Durch einen Umbau verliert das Pedelec seine Zulassung und darf im öffentlichen Raum nicht mehr genutzt werden, ähnlich wie beim Auto.
www.vsf.de/uploads/tx_news/Leitfaden_Bau...nd-08-05-2018_DE.pdf
Die Akkus der E-Bikes haben eine sehr hohe Leistungsdichte, es wird viel Energie auf kleinem Raum gespeichert.
Ein Batterie Management System (BMS) überwacht den Ladevorgang und die Funktion.
Jede Änderung kann gefährlich werden, auch ein Ladegerät aus dem Zubehör.
Liest man von abgebrannten Pedelecs ist die Ursache meistens durch Manipulation verursacht.
Nugget AD, EZ April 2019, 170 PS Schaltung, Polar-Silber
Nugget HD Plus, EZ März 2021, 185 PS Automatik, Chroma-Blau
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- MartyMcFly
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Das fängt mit der Maschinenrichtlinie an. Was hat das hier zu suchen? MIR als umgangssprachlichen E-Bike-Fahrer kann die ja mal so was von egal sein! Ich baue, konstruiere und verkaufe die nicht an Endverbraucher. Was kümmern mich die VDE-Vorschriften zum Berührungsschutz? Die muss ICH nicht einhalten, oder?
Gleiches gilt für die CE-Kennzeichnung. Mitnichten muss die "angebracht werden". Das muss nur jemand tun, der das Bike (als Hersteller) in der EU verkaufen will. Wenn ich mir selber eins zusammenbaue (schon gemacht) braucht das Ding kein CE. Und selbst wenn ich es im Anschluss (von privat an privat) verkaufe, muss ich keine CE-Konformitätserklärung abgeben.
Weiter geht's mit der angeblich notwendigen Zustimmung und Prüfung des Herstellers bei Änderungen: auch das ist an den Haaren herbeigezogen. Niemand kann dafür belangt werden, wenn er Seitenständer, Schutzblech, Akku, whatever.. verändert und dabei keine Zustimmung/Prüfung des Hersteller eingeholt hat. Es tritt lediglich eine Beweislastumkehr zur Tauglichkeit der ausgetauschten Teile ein. Das passiert nach sechs Monaten auch bei der gesetzlichen Gewährleistung - mit ähnlichen Folgen für den Verbraucher. Alles ganz normal und rechtlich so vorgesehen.
Der größte Krampf ist aber die Behauptung das Pedelec würde seine "Zulassung" verlieren und dürfe im öffentlichen Raum nicht mehr bewegt werden...
NEIN!
Woher nimmst du diese Aussage? Das E-Bike, das bis maximal 25 km/h unterstützt (also über 90% aller E-Bikes), ist einem Fahrrad KOMPLETT gleich gestellt. Es ist eben explizit KEIN Kraftfahrzeug. Es benötigt daher auch KEINE Zulassung! Welche Zulassung soll es verlieren "ähnlich wie bei einem Auto"? Da hilft uns auch der verlinkte Leitfaden eines Prüfinstituts, das für Industrie und Handel tätig ist, nicht weiter. Ein Blick ins StVG ist da hilfreicher.
Dass E-Bike Akkus eine hohe Leistungsdichte haben, ist richtig. Sie sind aber kein magisches Teufelszeug vor dem man Angst haben muss und am Besten "Bloß nichts anfassen!" soll. Das ist ein bisschen (clevere) Chemie - das ist alles.
Die Leistungsdichte deines Handys ist identisch oder gar höher. Darf ich davon ausgehen, dass du das ausschließlich(!) mit dem mitgelieferten Ladegerät lädst? Nein? Ich mach das auch nicht. Ist aber ein CE-Zeichen drauf...
Bitte lasst die Kirche im Dorf, den Zeigefinger in der Tasche und erzählt keinen Unsinn!
Denn ist es nicht einer der Hauptdaseinsgründe dieses Forums, dass wir alle ein wenig basteln wollen? Das ist nicht tödlich!
Kein E-Bike-Akku, kein Handy explodiert WEIL ein Ladegerät angeschlossen wird, das nicht Teil der Konformitätserklärung des Herstellers ist.
Ergänzung:
Sehe gerade, dass auch kikakeule auf fxschx's Meinung ergänzt hat. Daher auch an dich die Bitte: Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich sehe das partout NICHT... Woher stammt das? Welche/s Verordnung/Vorschrift/Gesetz/Erlass/whatever verbietet da eine Teilnahme am Straßenverkehr?
nach 26,3 Monaten nun ein '23er L2 AD, 110 Automatik-kW, nackt wie Westfalia ihn schuf - jetzt wird "verbessert"
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- Mawe1
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wer wird denn gleich aus der Haut fahren....?
Habe hier mal Folgendes reinkopiert:
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN E-BIKES UND PEDELECS?
Unterschied E-Bike Pedelec
Der absolut größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad.
S-Pedelecs (45 km/h) dagegen brauchen eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, einer Haftpflichtversicherung, einer Helmpflicht und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ansonsten ist das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen untersagt. Wichtiger Hinweiß: Normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden.
E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sobald die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten Sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge! Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist - ansonsten begeht man eine Straftat!
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- Naplus
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MartyMcFly schrieb: Fxschx, obwohl du viel "Hochoffizielles" hier reinwirfst, ist davon wenig bis gar nichts für mich, für dich und alle anderen Endverbraucher relevant, geschweige denn "Vorschrift".
Das fängt mit der Maschinenrichtlinie an. Was hat das hier zu suchen? MIR als umgangssprachlichen E-Bike-Fahrer kann die ja mal so was von egal sein! Ich baue, konstruiere und verkaufe die nicht an Endverbraucher. Was kümmern mich die VDE-Vorschriften zum Berührungsschutz? Die muss ICH nicht einhalten, oder?
Hallo,
genau diese Haltung von dir, die in vielen deiner Beiträge herausgelesen werden kann, machen deine Threads hier oft bedenklich. Es gibt viele Leute, die technisch keine Ahnung haben und nicht erkennen können, wo die Gefahren liegen und welche Riesigen sie mit der eigenen Umsetzung derartiger Vorschläge eingehen, die von dir nun sogar erklärtermaßen allgemein gültige Sicherheitsaspekte völlig außer acht lassen.
Gruß Markus > Meine Umbauten <
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- fxschx
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wahrscheinlich hast du Recht und ich schreibe als Zweiradmechanikermeister nur Blödsinn und auf den Bosch-Händlerschulungen wird man auch nur belogen...
Gruß Frank
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Danke, aber um die Begrifflichkeiten geht es hier gar nicht - hoffe ich zumindest. Ansonsten passe ich die gerne an. Der Wiki sagt auch, dass es mittlerweile Synonyme sind.
"Der Begriff Pedelec wurde ursprünglich für jene Elektrofahrräder verwendet, die ausschließlich durchs Treten des Fahrers elektrisch zuschalten. Davon abgegrenzt werden E-Bikes, bei denen sich die Fahrgeschwindigkeit auch unabhängig vom Treten, etwa ausschließlich per Drehgriff am Lenker, regulieren lässt. Landläufig wird diese Definition oft nicht angewendet. Einerseits bezeichnen immer mehr Händler ihre Pedelecs als E-Bikes, nicht zuletzt deshalb, weil E-Bikes im eigentlichen Sinne, bei denen das Treten also nur eine Nebenrolle spielt, in Europa kaum verkauft werden. Andererseits haben Pedelecs vermehrt auch Anfahrhilfen, die es ermöglichen, auch ohne zu treten per Drehgriff zu beschleunigen. Damit ist eine Unterscheidung der Begriffe E-Bike und Pedelec oft nicht mehr klar möglich."
Das StVG sowie alle anderen Vorschriften benutzen diese Begriffe ja ohnehin nicht - muss ja juristisch korrektes Beamtendeutsch sein
Marty
P.S.: Kommst du schon immer von da, wo du jetzt wohnst? Hatte mal nen Halb-Kumpel, der hat sich auch so genannt.
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- MartyMcFly
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fxschx schrieb: Hallo MartyMcFly,
wahrscheinlich hast du Recht und ich schreibe als Zweiradmechanikermeister nur Blödsinn und auf den Bosch-Händlerschulungen wird man auch nur belogen...
Gruß Frank
Au weia!
Super-GAU!
Zweiradmechaniker gegen Zweiradmechaniker
und @Naplus:
Ja, die Leute gibt es. Aber muss ich deswegen Unwahrheiten erzählen, um die Leute im Zaum zu halten? Selbstverständlich müssen die Sicherheitsaspekte eingehalten werden - aber sie sind nur Aspekte, keine Gesetze.
Kikakeule hat es hervorragend auf den Punkt gebracht: "Musst du fragen wie, dann lass es lieber"
Das trifft aber nicht auf jeden zu. So mancher hat sich zu einem Thema schlau gemacht und setzt es dann um. Die wenigsten Solaranlagen/Ladebooster-Einbauer hier sind Elektrofachkräfte. Da ist auch ordentlich Saft drauf...
Und oft genug lese ich in diesem Zusammenhang auch: "Ouh, Strom - da lasse ich lieber die Finger davon". Ist doch prima!
Der eine so der andere so...
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- kikakeule
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MartyMcFly schrieb: Sehe gerade, dass auch kikakeule auf fxschx's Meinung ergänzt hat. Daher auch an dich die Bitte: Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich sehe das partout NICHT... Woher stammt das? Welche/s Verordnung/Vorschrift/Gesetz/Erlass/whatever verbietet da eine Teilnahme am Straßenverkehr?
Auch bei einem Fahrrad sind natürlich gewisse Rahmenbedingungen einzuhalten (Licht, Bremsen x2, Reflektoren etc.) um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Nun mag ein Pedelec (was ja nur eine Unterform des E-Bikes ist!) einem Fahrrad bezüglich der StVo gleichgestellt sein. Das ist aber diesbezüglich unerheblich da ein Pedelec (ebenso wie ein E-Bike) im Gegensatz zum Fahrrad gesetzlich eine Maschine (sogar eine elektrische) ist.
Das heißt, das Pedelec muss u.A. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten was durch Prüfung nach DIN EN 15194-2017 nachgewiesen wird. Das schreibt ja auch fxschx (schwieriger Nickname
Das ganze gilt auch für Privatpersonen, denn "Eine Person, die Maschinen zum Eigengebrauch herstellt, gilt als Hersteller" (regelwerke.vbg.de/vbg_egr/e2006-42lt/e2006-42lt_84_.html).
Die Maschinenrichtlinie ist zuerst einmal viel "blabla" in Form von Risikoabschätzung, -Bewertung etc., die man als Privatperson vermutlich noch irgendwie selber hin bekommt. (Wobei im Fall der Fälle vermutlich der Umbau des Akkus nicht realistisch als vertretbares Risiko bewertet werden kann wenn der Ausführende nicht nachweislich Erfahrung damit hat)
Ohne mir rechtlich 100% sicher zu sein, würde ich aus der mir bekannten Praxis außerdem davon ausgehen, dass zur Erfüllung der 2006/42/EG eine EMV Prüfung nach 2014/30/EU notwendig ist. Das ist spätestens nicht mehr "selber" möglich sondern kostet einige tausend Euro in einem EMV-Labor.
Das das ganze in der "normalen Praxis" niemand prüft ist selbstredend. Und selbst wenn es dafür Bußgelder gibt, sind diese vermutlich überschaubar.
ABER! sowohl beim Pedelec als auch beim E-Bike erlischt natürlich der Versicherungsschutz. Denn: auch ein Pedelec ist versichert, und zwar über deine Privathaftpflicht. Das heißt Du bist für jeden Schaden den ein etwaiger Gegner auch nur halbwegs auf deine bauliche Änderung zurückführen kann privat haftbar!
Und das ist der rechtliche Aspekt wie er mir bekannt ist (das hier ist keine Rechtsberatung!)
Ich hoffe damit ist das Thema geklärt. Ansonsten lasst uns lieber einen Thread in der Laberecke aufmachen, das hat nämlich mit dem Thema nur sehr bedingt etwas zu tun.
VG Sven
(Der kein Fahrradmechaniker ist, aber wer schonmal ein Medizin-Gerät nach MDR durch den TÜV gebracht hat, der beneidet euch um sowas triviales wie die Maschinenrichtlinie...)
Viele Grüße
Sven
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