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Ford Nugget Forum

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Nugget als Wohnmobil versichern welche Wertangabe

  • Andy
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17 Dez 2012 09:53 #1 von Andy
Hallo Leute,

bin mit mir immer noch am kämpfen welchen Wert ich bei der Versicherung angeben sollte für meinen Nugget.

Der Wert des Fahrzeuges liegt laut Kaufvertrag in der Ausstattung bei 47.000 EUR. Bezahlt habe Ich 35.000 EUR.

Macht bei Teilkasko Ohne und Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung 70 EUR im Jahr aus.

Habt Ihr den mit dem Kaufpreis versichert oder mit dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs.

Gruß

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17 Dez 2012 10:14 #2 von Xipe Totec
Versichern solltest Du den Wiederbeschaffungswert. Wenn Du Dir sicher bist, das gleiche (oder ein gleichwertiges) Fahrzeug wieder zum gleichen Preis zu bekommen reichen die 35 Riesen. Realiter aber solltest Du wohl höher gehen.

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17 Dez 2012 10:52 #3 von Trialer
Ich würde den Listenpreis nehmen - kein Mensch kann Dir garantieren, daß, wenn der Totalverlust eintritt, es den Nugget immer noch mit 40% Rabatt beim Händler gibt.

Gruß, Thomas

9,96l/100km, EZ 10/2012, 140 PS, HD

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17 Dez 2012 11:42 #4 von Söhnstetter
Hallo zusammen,

ich habe auch den Neuwert des Fahrzeuges angegeben.
Nur so ist sichergestellt, dass mir im Total-Schadensfall auch der Neuwert ersetzt wird.
Nimm VK mit 500€ SB, dann hast Du die 70€ wieder gespart.

Grüße von der Ostalb
Hektor

Mit den besten Grüßen von der schwäbischen Ostalb
Heike & Wolfgang & Archi,
bis 03/2019 mit dem 2012er HD-Nugget in Avalon-Grau, Kunststoff-Kiste u. eBike-Träger
ab 03/2019 mit dem 2018er Nasenbär in Magnetic-Grau Metallic mit Selectshift-Automatikgetriebe

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  • Andy
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17 Dez 2012 12:01 #5 von Andy
Hektor schrieb:

Nimm VK mit 500€ SB, dann hast Du die 70€ wieder gespart.

Möchte doch VK mit 500 EUR SB habe Ich doch geschrieben aber die 70,00 EUR bleiben ;)

Dachte Ich mir und es sind tatsächlich nur ca. 70 EUR im Jahr Ersparnis zwischen Listen & Kaufpreis. Werde dann den Listenpreis nehmen. Danke erstmal für die Infos.

Gruß

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17 Dez 2012 18:54 #6 von Filas
Hallo Andy,

ich lese seit einiger Zeit mit.
An anderer Stelle werde ich mich noch Vorstellen.

Zur Versicherung: Warum lässt du nicht deinen Versicherungsagenten entscheiden welchen Wert du nimst. Das ist sein Job und wen er eine Falschberatung macht ist er in der Haftung.
Geht natürlich nicht im Internet aber bei einem Fahrzeugwert von > 30 000,-€ würde ich Persönlich sowieso nie im Internet eine Police kaufen.

Gruß
Filas

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17 Dez 2012 20:03 #7 von Frankie
Hallo Andy,

wie schon in einigen Beirägen von mir geschrieben zum Thema Versicherung, ist das bei den Versicherungen ganz klar und ausnahmslos geregelt.

Anzugeben ist der Listenneupreis des Fahrzeugs inkl. der Sonderausstattungen, ohne wenn und aber. Auch egal wie alt das Fahrzeug ist.

Also kein Kaufpreis und auch kein Wiederbeschaffungspreis.

Dies steht normalerweise auch in den Erläuterungen zum Versicherungsvertrag. Leider gibt es sogar viele Versicherungsvertreter, die hier immer noch falsche Angaben machen.

Grüße
Frankie

Kleine Anmerkung am Rande, ich arbeite zwar in der Branche, stehe aber nicht für Versicherungsanfragen zur Verfügung.

nach 11 Jahren im Nugget HD (EZ 2009) jetzt einen Nugget Plus HD (EZ 01/2022) in Blazerblau, 185PS, Schaltgetriebe, usw.

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18 Dez 2012 19:03 #8 von nogger
Hallo,
ohne Frankie brüskieren zu wollen (aber er gibt bestimmt gerne Kommentare auch wenn er´s nie zugeben würde....): Was passiert mit mir, wenn ich nicht den Listenpreis sondern meinen Beschaffungspreis des Neuwagens angegeben habe (woll - habe ich nämlich gemacht!!).
Wird dann meine Versicherung null und nichtig erklärt? Werde ich verhaftet als Versicherungsbetrüger? Bekomme ich gar nix ersetzt? Was komme ich, wenn der Schadensfall eintritt?
Herr Kaiser: It´s your turn

N.

2014 Woelcke Autark-Runner Allrad + Geländeuntersetzung + 2-Kreis-Luftfederung
165 PS 42 cm Bodenfreiheit 75 cm Wattiefe 150 Liter-Tank
6950mm x 2780mm x 2000mm - 3250 kg LG - Verbrauch 8,7 l/100km
375 Watt Solar - Ladebooster - LIFEPO 100 Ah Goodrich AT - Geländebereifung 245-75-16

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18 Dez 2012 19:45 #9 von galli
Hallo Nogger:

§ 75 VVG
Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

Originaltext VVG

So wie ich das verstehe gilt das im Zweifel für die Summe aller versicherten Kosten vom gegnerischen Fahrzeugausfall bis zu Personenschäden. Den durch Unterversicherung entstehenden %-Anteil trägst du aus eigener Tasche!
Fraglich ist ob das auf die VK beschränkt bleibt oder tatsächlich auf die Haftpflicht durchgreift.
-Risiko eigenes FZ ist ja überschaubar, aber wie ist es mit Ansprüchen der Gegenseite, Personenschäden (im eigenen FZ), Sachschäden an Bauwerken etc......

Verschweigst du im Schadensfall die Unterversicherung und lässt die die vollen Kosten (z.B. Reperatur) regulieren, so wäre das eine Täuschung.
Hier endet dann u.U. die Zahlungspflicht der betr. Versicherung.

Mehr passiert m.E. nicht.

Es gibt aber die (etwas teureren) Tarife in denen die Vers. auf die Prüfung einer unterversicherung ausdrücklich verzichtet. Ich lese das so dass hier dann eine gezielte Unterversicherung geduldet, also ohne Risiko möglich.

Gruß til

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aktuell VW T6.1 Kombi DSG , Camperprojekt 2 ....., davor 2 AD-Nuggets, BJ13 125PS und BJ10 140PS

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18 Dez 2012 20:58 #10 von Frankie
Hallo nogger,

den Worten von galli ist fast nichts hinzuzufügen.

Nur das mit dem Unterversicherungsverzicht gibt es in der Kfz-Versicherung vermutlich bei keinem Versicherer. Das ist bei Hausrat und Wohngebäude aber bei den meisten Versicherern Standard.

Wenn Du also zum Beispiel statt dem Listenpreis von sagen wir mal 45.000,- EUR nur den Kaufpreis mit 30.000,- EUR angibst. Kann die Versicherung im Schadenfall die Entschädigung anteilig, also in diesem Fall um 1/3 kürzen.

Wenn für Dich die Eigenbeteiligung so OK ist, lass Deine Versicherung so weiter laufen. Ansonsten würde ich mal vorsichtig anfragen und mir schriflicht antworten lassen ;)

Die Haftung auf den Vertreter abzuwälzen ist zur Zeit nicht mehr ganz so einfach, denn es gibt ja den Antrag, das Beratungsprotokoll und den Versicherungsschein. Der Versicherer wird immer damit argumentieren, wir haben ja nach dem Listenneupreis oder so gefragt, nicht nach dem Kaufpreis.

Also einfach aufpassen mit dem Thema, denn im Schadenfall gehts schnell um viel Geld.

Weihnachtliche Grüße sendet
Frankie

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