- Beiträge: 2059
- Dank erhalten: 100
Anhängelasten eurer Goldstücke
- MaGu0815
-
- Besucher
25 Dez 2010 20:02 #31
von MaGu0815
MaGu0815 antwortete auf Re:Anhängelasten eurer Goldstücke
@diehoelle
Ich habe das bisher immer anders gehört - nämlich dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges entscheidend ist.
Also darf ein normales Fahrzeug mit 2,8t zulässiges Gesamtgewicht auch maximal 2,8t ziehen - unabhängig davon, wie schwer das Zugfahrzeug beladen ist.
Und ein Geländewagen darf das 1,5-fache seine zulässigen Gesamtgewichtes ziehen. (Also wären das bei 2,8t zulässigem Gesamtgewicht dann maximal 4,2t, wobei es so viel ich weiß dann trotzdem noch die Grenze von 3,5t für PKW-Anhänger gibt)
Kannst du mir eine Quelle für deine Behauptung mit dem tatsächlichen Gewicht nennen?
Das alles gilt natürlich nur, sofern der Hersteller nicht nur eine geringere Anhängelast gestattet, was bei vielen Autos der Fall ist.
Ich habe das bisher immer anders gehört - nämlich dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges entscheidend ist.
Also darf ein normales Fahrzeug mit 2,8t zulässiges Gesamtgewicht auch maximal 2,8t ziehen - unabhängig davon, wie schwer das Zugfahrzeug beladen ist.
Und ein Geländewagen darf das 1,5-fache seine zulässigen Gesamtgewichtes ziehen. (Also wären das bei 2,8t zulässigem Gesamtgewicht dann maximal 4,2t, wobei es so viel ich weiß dann trotzdem noch die Grenze von 3,5t für PKW-Anhänger gibt)
Kannst du mir eine Quelle für deine Behauptung mit dem tatsächlichen Gewicht nennen?
Das alles gilt natürlich nur, sofern der Hersteller nicht nur eine geringere Anhängelast gestattet, was bei vielen Autos der Fall ist.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Feuernugget
-
- Offline
- Platin Nugget
Weniger
Mehr
03 Jan 2011 23:01 #32
von Feuernugget
Mit dem Nugget HD das WoMo-Leben lieben gelernt,
jetzt Knaus Sun Ti um das Hobby auszuleben !
*** Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum ***
Feuernugget antwortete auf Re:Anhängelasten eurer Goldstücke
diehoelle schrieb:
Hallo Ingo,
§42 StVZO Abs 1 regelt das bei PKW (ausgen. Geländew.) die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten darf. (Also 3 zul. Gesamtgew. Nugget + 3 t Anhängelast)
Abs 2: Bei Geländewagen das 1,5 fache des zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten darf. (Trifft für Nuggets nicht zu da es immer noch keinen Allrad gibt)
Weiterhin ist dort geregelt das das tatsächliche Ges.-Gewicht des Anhängers 3,5 t nicht überschreiten darf.
Weitere Einschränkungen müßte man dann noch mal gezielt erforschen, oder hast du da welche parat ?
Insofern hat MaGu0815 richtig \"gehört\"
FG Thomas
Hallo!
Kleiner Hinweis noch zum Gesamtzuggewicht.
Der Anhänger darf nie schwerer sein, wie das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs.
Bei der z.B. vorher beschriebenen 2800kg Anhängelast darf bei einem Gewicht von 2500kg des Nugget (meiner gewogen mit vollen Tanks, Konserven, Hund und Fahrer)auch der Hänger nicht über 2500kg wiegen.
Das gilt für alle PKW und auch SoKFZ.
Ausnahme sind Geländewagen, die dürfen 1,5-fach ziehen (wahrscheinlich wegen Allradantrieb).
Hallo Ingo,
§42 StVZO Abs 1 regelt das bei PKW (ausgen. Geländew.) die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten darf. (Also 3 zul. Gesamtgew. Nugget + 3 t Anhängelast)
Abs 2: Bei Geländewagen das 1,5 fache des zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten darf. (Trifft für Nuggets nicht zu da es immer noch keinen Allrad gibt)
Weiterhin ist dort geregelt das das tatsächliche Ges.-Gewicht des Anhängers 3,5 t nicht überschreiten darf.
Weitere Einschränkungen müßte man dann noch mal gezielt erforschen, oder hast du da welche parat ?
Insofern hat MaGu0815 richtig \"gehört\"
FG Thomas
Mit dem Nugget HD das WoMo-Leben lieben gelernt,
jetzt Knaus Sun Ti um das Hobby auszuleben !
*** Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum ***
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- MaGu0815
-
- Besucher
06 Jan 2011 21:26 #33
von MaGu0815
MaGu0815 antwortete auf Re:Anhängelasten eurer Goldstücke
@Feuernugget
Wenn Ford aber nur eine Freigabe für eine geringere maximale Anhängelast erteilt, ist das zulässige Gesamtgewicht völlig egal.
Bei unserem Nugget (BJ 2003, 100PS) sind laut Fahrzeugschein gerade mal 1250kg zulässig (wenn er denn überhaupt eine AHK hätte), was schon extrem wenig ist. Schon eine Mercedes A-Klasse darf 1300kg ziehen.
Und wenn wir jetzt noch überlegen, was man mit den blöden EU-Führerschein klasse B mit dem Nugget ziehen darf, wird es noch besser:
Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug + zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger muss unter 3500kg sein, aber max. 750kg darf man auch ziehen, wenn man dann auf mehr als 3500kg kommt.
Dazu muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Damit darf ich mit dem Nugget gerade mal 750kg ziehen, wenn ich nicht noch mal ca. 500€ für den Zusatz-Führerschein Klasse BE ausgebe.
Wenn Ford aber nur eine Freigabe für eine geringere maximale Anhängelast erteilt, ist das zulässige Gesamtgewicht völlig egal.
Bei unserem Nugget (BJ 2003, 100PS) sind laut Fahrzeugschein gerade mal 1250kg zulässig (wenn er denn überhaupt eine AHK hätte), was schon extrem wenig ist. Schon eine Mercedes A-Klasse darf 1300kg ziehen.
Und wenn wir jetzt noch überlegen, was man mit den blöden EU-Führerschein klasse B mit dem Nugget ziehen darf, wird es noch besser:
Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug + zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger muss unter 3500kg sein, aber max. 750kg darf man auch ziehen, wenn man dann auf mehr als 3500kg kommt.
Dazu muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Damit darf ich mit dem Nugget gerade mal 750kg ziehen, wenn ich nicht noch mal ca. 500€ für den Zusatz-Führerschein Klasse BE ausgebe.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Feuernugget
-
- Offline
- Platin Nugget
Weniger
Mehr
- Beiträge: 2059
- Dank erhalten: 100
07 Jan 2011 06:52 #34
von Feuernugget
Mit dem Nugget HD das WoMo-Leben lieben gelernt,
jetzt Knaus Sun Ti um das Hobby auszuleben !
*** Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum ***
Feuernugget antwortete auf Re:Anhängelasten eurer Goldstücke
@MaGu0815
hast natürlich Recht -> Wenn der Fahrzeughersteller unter dem gesetzlich möglichen bleibt ist das bindend.
Warum die älteren Modelle so geringe Zuglasten haben, kann ich dir leider auch nicht sagen. Mein 08er hat 2000 gebremst / 750 ungebremst. (mögliche Auflastung noch nicht erfragt)
Und die Sache mit der bekloppten neuen Führerscheinregelung ist natürlich eine ganz andere Sache. Da haben sich die EU Bürokraten mal wieder was ganz besonders tolles ausgedacht, was vom deutschen Gesetzgeber noch verfeinert wurde.

FG Feuersegel
hast natürlich Recht -> Wenn der Fahrzeughersteller unter dem gesetzlich möglichen bleibt ist das bindend.
Warum die älteren Modelle so geringe Zuglasten haben, kann ich dir leider auch nicht sagen. Mein 08er hat 2000 gebremst / 750 ungebremst. (mögliche Auflastung noch nicht erfragt)
Und die Sache mit der bekloppten neuen Führerscheinregelung ist natürlich eine ganz andere Sache. Da haben sich die EU Bürokraten mal wieder was ganz besonders tolles ausgedacht, was vom deutschen Gesetzgeber noch verfeinert wurde.
FG Feuersegel
Mit dem Nugget HD das WoMo-Leben lieben gelernt,
jetzt Knaus Sun Ti um das Hobby auszuleben !
*** Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum ***
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.