"Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagen-Garantie
Manche Händler verweisen bei Mängeln auf die Gebrauchtwagen-Garantie und behaupten, dass es nur die Ansprüche aus der Garantie gebe. Die gesetzlichen Rechte gelten aber neben den Ansprüchen aus einer Gebrauchtwagen-Garantie..."