hallo werner.
laut STVO bedeutet das sogenannte LKW zeichen. kfz über 3,5t (früher2,8t) ausgenommen PKW und KOM. das bedeutet das es für PKW's niemals eine gewichtsgrenze gab. das ganze hatte auch steuerliche gründe denn früher gab es für fhzg. über 2,8t (zb. VW T4 aufgelastet auf 2,81t) eine gewichtsbesteuerung bzw. bis 2006 auch bei unseren transen mit 3t die gewichtssteuer. das wurde ja leider so abgeschaft.
gruss ralf
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