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Parken unter Zusatzzeichen 1048-10
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ich denke auch ,dass entscheident ist was im Kfz-Schein steht (bin mir aber nicht sicher ob das juristisch immmer zutreffend ist),doch der Polizist/Parkkontrolleur etc. hat den Schein nicht zur Hand und wird nach persönlichem Ermessen einen Strafzettel ausstellen oder auch nicht.Und wenn der erstmal geschrieben ist hast Du den Ärger und musst dich um eine ev. Rücknahme kümmern.
Zur 3,5t-Grenze und entsprechende Tempolimits :
Ich frage mich ob und wie die Polizei bei Fahrzeugen vorgeht, die es bei gleicher Optik als 3,5-Tonner und auch schwerer gibt, z.B. James Cook und diverse Wohnmobile?
Lg Christian
California Club, 1994, war mal weiß, übliches Zubehör und Verbesserungen, seit 1997, zweimal fast zum Nugget gewechselt
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- WernerT
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Ich möchte gerne zurückkommen auf die Ausgangsfrage:
Mein Nugget ist als P K W zugelassen, daher sind für mich die WoMo-bezogenen Antworten nicht sooo relevant.
Gilt 1048-10 nun für PKW ab 2,8, ab 3 oder ab 3,5t ?
Und wo finde ich das offiziell verbindlich beschrieben ?
Das ist der Kern meiner derzeitigen Frage.
Weiß das jemand zu beantworten ?
Dankeschön,
Werner.
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- NewNuggetier
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Zusammendfassend gibt es wohl
- keine eindeutige Aussage
- Gesetznovelle seit Anfang 2007
- Gerichtsurteile
- eine Grauzone
- je nach Politessengeschmack
ich persönlich schließe mich Tom an
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- jackgd
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habe in einem anderen Portal diesen Thread zu der Problematik gefunden, was leider aber auch dort ohne eindeutiges Ergebnis geendet hat, aber einige interessante Verweise auf Gerichtsurteile und EU-Richtlinien zur Definition von Pkw und Womo aufweist.
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63685&hl
Gruß Klaus
HD 2007 130 PS grau
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Hallo Werner,
habe in einem anderen Portal diesen Thread zu der Problematik gefunden, was leider aber auch dort ohne eindeutiges Ergebnis geendet hat, aber einige interessante Verweise auf Gerichtsurteile und EU-Richtlinien zur Definition von Pkw und Womo aufweist.
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63685&hl
Gruß Klaus
Wie auch schon eine Seite vorher verlinkt
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- matthesF
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anscheinend gibt es keine Regelung über das Gewicht eines PKW. Und wenn es nicht beschrieben ist, gibt es auch keine Einschränkung.
Definition Personenkraftwagen gemäß Personenbeförderungsgesetz:
bundesrecht.juris.de/pbefg/__4.html
\"Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind\"
Das einfachste wäre doch bei der Polizei mal nachzufragen, auf welche Beschreibung des Schildes 1048-10 sie sich beziehen (bitte mit Quellenangabe) bei dieser Aussage.
Gruß
Matthias
Gruß
Matthias
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Big Nugget, Bj.2007, EZ 2009, 130 PS, 4 Pers.+ 1 Hund
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- tom
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Schlagt mich nicht, ich hab das Gesetz nicht verabschiedet.
Schön wäre es wenn die Politessen genauso oft nach WoMo Plätzen sehen würde, wenn die mal wieder mit PKWs zugestellt sind oder die Sani-Station zugeparkt ist.
www.tuev-sued.de/uploads/images/11349870...0629982797/1_135.PDF
Hier sind weitere Infos zum Studieren für Euch u.a. ist das Parkschild mit PKW Symbol beschrieben, Überholverbote, 3.5to und vieles mehr.
Gruß Tom
PS Zur Info, ich park ebenfalls oft unter dem PKW Schild wenn vor dem Haus nix mehr frei ist, doch in unserer Gemeinde interessiert das niemanden.
@NewNuggetier wie machst Du mit der anderen Url-Beschreibung?
Nugget HD
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- matthesF
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Danke für den Link zum Tüv. Dort gibt es auch noch eine interessante Broschüre für Wohnmobile. Aber leider wird in keiner der Broschüren das Schild beschrieben um das es hier geht, sondern nur das zum Parken auf Gehwegen, welches klar geregelt ist.
Hier geht es um dieses Zusatzschild:
www.absperr-schilder-technik.de/artikelb...048_10_1048_10_g.gif
Gruß
Matthias
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Matthias
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- Charly6189
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Soweit mir bekannt ist zählt das \"PKW\" zusatzzeichen für Fahrzeuge bis 2,8t.
Das heißt das wir mit unseren Nuggets eigentlich dort nicht
parken dürfen
auf dem PKW Parkplatz parkst um Pause zu machen oder für ein Nickerchen wird dir die Polizei kein Ticket verpassen, da die Parksituation auf dem WOMO-Platz oder auf dem LKW Stellplatz verherend ist, meistens jedenfalls. Weg schicken kann er dich auch nicht
Gruß
Charly6189 Ralf
Charly6189
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- ralf
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nur noch mal zu klarstellung.
die 2,8t gibt es seit jahren nicht mehr. jetzt haben wir 3,5t.
wichtig war und ist der punkt bez. geschwindigkeitsbegrenzung und überholverbot . lkw-zeichen bedeutet kfz über 3,t ausgenommen pkw und kom (kraftommnibus)
gruß ralf
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Seit Mitte Mai OHNE NUGGET
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