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Parken unter Zusatzzeichen 1048-10
- WernerT
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bei uns gibt es einen wunderbaren Parkplatz, der mit einem P-Schild, und darunter mit dem Zusatzzeichen 1048-10 gekennzeichnet ist. 1048-10 ist weiß und zeigt einen PKW.
Mein Nugget ist als PKW zugelassen, ich parkte dort und bekam einen Strafzettel (mittlerweile mehrere ...).
Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt lehnt meinen Einspruch gegen Knöllchen ab :
\"Bei dem betreffenden FZ. zur Personenbef. bis 8 Sitzplätzen, mit 3t zGG handelt es sich nicht um
einen gemäß dem Zusatzzeichen 1048-10 beschriebenen PKW.\"
Im Internet finde ich nur Abbildungen des Zeichens, aber
keinen Beschreibungs-Text zu 1048-10, auf den sich der Beamte gestützt haben könnte.
Wer weiß was und was könnte ich noch machen ?
Besten Dank und schönen Gruß!
Werner
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- NewNuggetier
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Verbode für WoMos
Nach ADAC:
Ein Wohnmobil darf - sofern es laut Fahrzeugschein verkehrsrechtlich als Wohnmobil zugelassen ist - grundsätzlich auf allen Parkplätzen parken, die entweder ausdrücklich durch das Zusatzzeichen 1048-17 (mit Abbildung eines
Wohnmobils) das Parken von Wohnmobilen zulassen oder nicht durch ein Zusatzschild 1048-10 (Pkw-Symbol) Pkw (Wohnmobile fallen nicht unter die Kategorie Pkw!) vorbehalten sind.
Darüber hinaus ist zwischen Wohnmobilen mit einem zGG bis einschließlich 3,5 t und solchen mit einem zGG über 3,5 t zu unterscheiden: Wohnmobile über 3,5 t dürfen - neben den oben genannten Parkplätzen - auch auf denjenigen Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 (Lkw-Symbol) ausgewiesen sind: Das Schild bezieht sich nämlich auf sämtliche Kfz über 3,5 t, also nicht nur auf Lkw.
Da Wohnmobile keine Pkw sind, dürfen sie nicht auf dem mit Zusatzschild 1048-10 (Pkw) gekennzeichneten Parkplatz parken. Andererseits handelt es sich auch nicht um Kfz über 3,5 t, so daß auch das Parken auf dem Platz mit dem Zusatzschild 1048-12 (Lkw) nicht zulässig ist. Für Fahrer mit Wohnmobilen bis einschließlich 3,5 t verbleibt demnach nur die Suche nach anderen Parkalternativen.
§ 39 Abs. 4 StVO stellt ausdrücklich klar, daß sich das Zusatzzeichen 1048-12 - trotz des abgebildeten Lkw-Symbols - auf sämtliche Kraftfahrzeuge über 3,5 t (vormals 2,8 t) einschließlich ihrer Anhänger (ausgenommen Pkw und Omnibusse), also nicht nur ausschließlich auf Lkw bezieht.
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- Jan
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- Platin Nugget
Ich überlege inzwischen eine Ummeldung von Womo> 2,8 t auf PKW geschlossen.
- Parkverbote
- grüne Umweltplakette
- Geschwindigkeitsbeschränkungen für Womo (z.B. Spanien)
Insofern erwarte ich auch, dass man dort parken dürfte. NewNuggetier, Dein Beitrag klärt die Lage für mich nicht!
Viele Grüße,
Jan
2006-2014 : (109tkm) Bj. 06, HD, polarsilbermet., 92 kW, Zusatzsitz, Solaranlage MT 110, Goldschmitt Luftfederung, 500 Übernachtungen
2014-2024 : (111tkm) Bj. 12, HD, frostweiß, 103 kW: Markise F45, Solaranlage MT 80 CIS, Zusatzsitz, Schiebefenster links nachgerüstet, Mardersensor 737, ATM bei 87t
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- tourneo
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dein Parkproblem dürfte trotz Ummeldung als Pkw immer noch sein, dass das Ticket erst mal bei dir an der Scheibe landet. Du hast dann den Aufwand und Ärger das im nachhinein mit den Behörden zu regeln.
Ich würde dem von vornherein aus dem Weg gehen und da gar nicht erst parken, egal ob dein Nugget als Womo oder als PKW zugelassen ist.
Wieviel kostet denn das Ticket?
Ich war mir dieser Problematik bisher nicht bewusst und habe da auch geparkt.
michi
1996 er Tourneo Eigenausbau 68 Pferde, 2006er HD, Postkastengelb , 125 Pferde, 2013er HD Atlantikblau, 140 Pferde, Besatzung 2+2 ,
Hohlraum- Unterbodenversiegelung, Sitzheizung, Front- und Heckkamera, Solarflexmodul, Votronic Booster VCC 1212-30
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- Goldsucher
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bei einer Ummeldung ändern sich ja Steuer und Versicherung.Wurde schon diskutiert, war PKW-Zulassung nicht deutlich teuerer?
Ich parke auch auf PKW-Parkplätzen - bisher problemlos. Solange es nicht immer bei einem missliebigen Nachbarn vor der Haustür ist, kann man das geringe Risiko eingehen.
Lg Christian
California Club, 1994, war mal weiß, übliches Zubehör und Verbesserungen, seit 1997, zweimal fast zum Nugget gewechselt
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- ralf
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unsere politessen sehen ihn als pkw. ist aber umstritten. fakt ist aber: um die zulassung als pkw (heutzutage)zu bekommen muss er zum großteil als pkw genutzt werden. heist keine trennwand und mindestes 4 sitzplätze. da wir sogar 5 haben (damit wohl über die hälfte des fahrzeugs pkw nutzen hat)und es ja kein wohnmobil im eigentlichen sinne sondern ein campingbus ist (wie T4oder T5)haben wie zulassungmäßig die wahl. damit sollte das argument der polizei hinfällig sein. sonst müsste auch jeder vw-bus ein knöllchen bekommen. die aussage des adac betrifft meines erachtens nur ein echtes wohnmobil. wichtig ist glaube ich auch das heutzutage ein echtes wohnmobil keine pkw-zulassung mehr bekommen würde.
gruss ralf
PS. hab noch was. laut Kraft-STG (kraftfahrzeugsteuergesetz)muss mehr als die hälfte der fläche der personenbeförderung dienen bzw es heist wenn weniger dann kein pkw. ALSO nachmessen!!!!!
Bj. 05 silber HD 125 Ps. Solar-Warmwasser-H&U-schutz-Rückf.kamera-Fiamma turbovent-Scheibenfolie und aus München.
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- tom
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So ists Recht.
Gruß Tom
Nugget HD
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- ralf
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hi tom.Das PKW Zusatzschild ist für uns rechtlich gesehen tabu, egal welche Zulassung wir haben. Es zeigt eindeutig einen PKW und keinen \"Lieferwagen\". Es ist häufig bei Gehwegparkplätzen zu sehen, weil die Gehwege nicht wie Straßen auf schwere Lasten ausgelegt sind. Bei den o.g. PKW-Schildern ist man auf das Wohlwollen der Polizei angewiesen.
So ists Recht.
Gruß Tom
einen pkw ist nicht in der art definniert wie er auf dem schild erscheindt. sonst dürfte ja auch kein kompi-touring-avant dort parken. es gibt auch keine gewichtsbeschränkung. die 3,5 tonnen bzw. früher mal 2,8 t sind steuer und zulassungspunkte. aber auch ein pkw mit 5 tonnen ist ein pkw. im regelfall und da hast du recht geht es ums gewicht am bürgersteig. aber selbst da gilt dann die 3,5t grenze nicht unbedingt( sonst zusatzzeichen mit gewicht) da man wie gesagt auch mit einem pkw mit über 3,5t dort parken darf. mann will wie du sagst keine lkw wegen grösse und gewicht da haben. habe heute auch mit dekra-prüfern gesprochen. wenn mehr als die hälfte der länge der fahrgastbeförderung dient -pkw.
gruß ralf
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- Jan
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Das PKW Zusatzschild ist für uns rechtlich gesehen tabu, egal welche Zulassung wir haben. Es zeigt eindeutig einen PKW und keinen \"Lieferwagen\".
Hi Tom,
da sehe ich (lobbyistisch) natürlich völlig anders
Was ist mit den SUVs, Kombis, und Kleintransportern (Typ Renault Kangoo o.ä.) die herumfahren? Optik kann doch nur die untergeordnete Rolle spielen, ws im Schein steht und wofür ich besteuert oder versichert werde muß doch die Rechtsgrundlage sein, oder?
Viele Grüße,
Jan
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