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Zulassungsschwierigkeiten wegen Euro 5
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- Bronze Nugget
Ich habe es kurzfristig per fax von Ford erhalten. Ärgerlich war es trotzdem...
Ich frage mich, ob es ein Riesenfehler war, noch ein Euro 5 Auto zu kaufen? Wieviel höher ist die Steuer als bei Euro 6?
Werden wir mit unserem neuen Euro 5 Nugget bald nicht mehr in die Städte dürfen? Das kann ja wohl nicht sein!
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- guzzinobby
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also sagen wir mal so.....sehr peinlich für den Händler, das er die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeliefert hat.
Ich gehe mal davon aus, das Du auch einen entsprechenden Preisvorteil bekommen hast, damit Du genau dieses Fahrzeug kaufst. Es können ja nicht alle Lagerfahrzeuge verschrottet werden, somit gibt es zeitlich begrenzt für diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt. Diese hättest Du ausgehändigt bekommen müssen.
In der KFZ Steuer ändert sich bei Dieselfahrzeugen gar nichts, das Dieselfahrzeug der Euro 6 Norm wird einen geringeren Schadstoffausstoss haben, dadurch zahlt er etwas weniger u.U. Alle Euro 4,5,6 Fahrzeuge erhalten die grüne Plakette um in Städten fahren zu können und sogar noch einige Ausnahmen in der Euro 3 Schadstoffklasse.
Ich würde mal keine Panik schieben, das dauert noch sehr lange bis da was nachteiliges passiert und ehrlich gesagt, selbst wenn wirst Du das Fahrzeug ja immer noch fahren können und lediglich einen Bogen um Umweltzonen machen müssen. Doof wenn man wie ich in einer solchen Zone quasi wohnt ( Rhein - Ruhr Region ist alles grün ), aber ein Freizeitmobil wird man dann immer noch verkauft kriegen. Darauf wette ich gerne.
Freu Dich doch jetzt erst einmla lieber auf die erste langersehnte Ausfahrt. Viel Glück mit dem guten Stück.
Gruss
Norbert
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- Hausmeister09
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Alle Autos mit Euro 5 gibs Probleme bzw. kann man nicht mehr zulassen!
seit 1.9.2015
Siehe auch Mobile de alle Neuwagen mit Euro 5 wo jetzt noch beim Händler stehen sind bereits vorher nochmal zugelassen worden!
Also min Tageszulassung mit 0 km!
Gruss Rudi
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- Kieler Sprotte
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vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Der Preis, denke ich, ist ok. Die Lagerfahrzeuge werden ja nun nicht verramscht, oder habt Ihr da andere Kenntnisse?
Ich glaube, der Händler hat einfach nicht daran gedacht, weil er ansonsten einfach spitze ist!(MGS). Und er hat mir auch schnell die nötigen Dokumente gefaxt, die hat die Zulassungsstelle aber behalten.
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- Hausmeister09
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23.10.2014
Ab dem 31.08.2015 beziehungsweise ab dem 01.09.2015 treten für die Erstzulassung
bestimmter Kraftfahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge) strengere Abgasvorschriften in Kraft.
Folgende Kraftfahrzeuge können nach diesen Terminen grundsätzlich nicht mehr für den
Straßenverkehr zugelassen werden:
1. Leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1
und N2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 i.V.m. der Verordnung (EG)
Nr. 692/2008
Identifikationsmerkmale in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC-Dokument)
Mögliche Angaben unter
Erstzulassungsfähig
bis
Nr. 47 Nr. 52 Nr. 48
Typgenehmigungsnummer
zugehöriger
Buchstabe
Euro 5b
35J0
(EURO5;J;PI/CI; M, N1 I) 715/2007 * 692/2008_
715/2007 * 566/2011_
715/2007 * 459/2012_
715/2007 * 630/2012_
715/2007 * 195/2013_
715/2007 * 136/2014_
J
35K0 31.08.2015
(EURO5;K;CI;M1sozE ohneM1G) K
Euro 6b 36T0
(EURO6;T;CI; M, N1 I) T
2. Schwere Pkw und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und ihren Durchführungsmaßnahmen; hierzu
zählen Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von mehr als 2.610 kg sowie Fahrzeuge
der Klassen M3 und N3
Identifikationsmerkmale in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC-Dokument)
Mögliche Angaben unter
Erstzulassungsfähig
bis
Nr. 47 Nr. 52 Nr. 48
Typgenehmigungsnummer
zugehöriger
Buchstabe
Euro VI
66A0
(Euro VI; A; M; N)
595/2009 * 582/2011_
595/2009 * 64/2012_
595/2009 * 113/2014_
595/2009 * 627/2014_
A
31.08.2015
(30.12.2016) *)
*) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor sind bis 30.12.2016 erstzulassungsfähig
Anhand der mit dem Neufahrzeug gelieferten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC-Dokument) kann ein Abgleich mit den Angaben aus den vorgenannten Tabellen
hinsichtlich der Zulassungsbeschränkung erfolgen.
Wenn Kfz-Betriebe noch Neufahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge) im Bestand haben, in deren
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) eine der vorgenannten Angaben
aufgeführt ist und die Erstzulassung dieser Kraftfahrzeuge nicht mehr bis einschließlich
31.08.2015 (Pkw) beziehungsweise bis einschließlich 31.08.2015 / 30.12.2016
(Nutzfahrzeuge) erfolgen kann, sollte mit dem jeweiligen Fahrzeughersteller/-importeur
Kontakt aufgenommen werden. Dieser kann einen Ausnahmeantrag nach dem "Merkblatt
über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)" beim
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen, damit diese Kraftfahrzeuge auch noch nach den
vorgenannten Stichtagen für den Straßenverkehr zugelassen werden können.
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- guzzinobby
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das ist doch genau das was ich bereits geschrieben habe. Ausnahmegenehmigung zeitlich begrenzt. Wo ist da das Problem ?
Wenn das Lagerfahrzeug möglicherweise nicht dem KBA gemeldet wurde, dann gibt es tatsächlich Probleme. Aber alle gemeldeten Fahrzeuge können weiterhin zugelassen werden. Hier lag ja offensichtlich nur eine kleine Schusseligkeit des Händlers vor. Es sei im Verziehen.
Gruss
Norbert
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- Hausmeister09
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- Platin Nugget
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Ich weiss das auch mit den Lagerfahrzeugen.
Hab den Text nur mal kommplett rein gestellt damit auch jeder weiss worum es geht!
Gruss Rudi
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- teuchmc
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Kieler Sprotte schrieb: Verrückt ist das trotzdem, wenn man bedenkt, dass der aktuelle Motor ja erst seit zwei Jahren auf dem Markt ist. Wundere mich, dass die Hersteller mal so eben die gesetzlichen Vorgaben erfüllen kann. Woher weiß der Staat, wie weit sich Emissionen reduzieren lassen? Irgendwann auf null? Und warum macht die Industrie das nur auf Druck des Staates?
Frag doch mal in Wolfsburg nach,wie das geht.......
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- nuggetmania
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- Bronze Nugget
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wie wir ja schon mehrfach im Forum gelesen haben, konnten die Kombi's bei FORD nur noch bis Ende Febr. bestellt werden.
Die Basisfahrzeuge, die bis zu einem bestimmten Stichtag (Ende Mai) abgebaut wurden bekommen alle eine Ausnahmegenehmigung und können noch bis Mtte nächstes Jahr damit zugelassen werden. - Dies aber erst seit dem 01.09. diesen Jahres, da kann ein Händler schon mal vergessen, die mit zugeben, da man sie ja bisher nicht benötigt hat.
Wichtig ist doch, dass man schnell und unkompliziert geholfen wird und man dann die schönen Tage mit dem neuen Nugget genießen kann.
Und den anderen sei gesagt: Aktuell gibt es bei FORD Nfz. nur Euro5-Motoren und die haben alle die aktuell gültige grüne Plakette! - Euro 6er definitiv erst ab nächstes Jahr, definitiv mit AdBlue und definitiv teurer (bei den Mitbewerbern waren es im Schnitt zw. 1.200 - 1.800 Euro!).
Sonnige Grüsse aus dem wilden Süden
Thomas (der übrigens nicht bei MGS arbeitet
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