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Ford Nugget Forum

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Einstufung des Nugget bei der Kraftfahrzeugsteuer

  • Waldcamper
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25 Dez 2015 17:00 #1 von Waldcamper
Hallo an alle.
Zuerst einmal ein besinnliches Weihnachtsfest an alle.

Einen Tag vor Weihnachten habe ich vom Hauptzollamt eine Einspruchsentscheidung zu meinem eingelegten Einspruch gegen den Kraftfahrzeugbescheid erhalten.
Das Hauptzollamt hat meinen Nugget Hochdach 2014 als PKw und nicht als Wohnmobil eingestuft.
Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Für mich bleibt nun nur noch die Klage beim Finanzgericht.
Bevor ich das jedoch mache, habe ich eine Bitte und Frage an Euch alle da draußen.
Wie sind eure HD-Nuggets versteuert? Falls ihr alle die günstigere Versteuerung als WoMo habt,
so würde ich mich freuen, wenn ihr mir entsprechende "Beweise" hierfür überlassen könntet, damit meine
Klage auch Erfolg hat. Gerne würde ich mich auch mit euch telefonisch in Verbindung setzen, sofern ihr das
möchtet.
Sofern alle eine einheitliche Versteuerung als Pkw haben, so werde ich mich auch wohl beugen müssen.
Vielen Dank im voraus für eure hoffentlich positive Antworten
Gruß
Waldcamper

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25 Dez 2015 19:46 - 25 Dez 2015 19:47 #2 von maschultz
Da gab's doch schon mal was:

www.nuggetforum.de/forum/2-allgemeines/7...-hochdach-2014-155ps

Beitrag Nr. 5 ff.

Viele Grüße
Manfred
Letzte Änderung: 25 Dez 2015 19:47 von maschultz.
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26 Dez 2015 10:17 #3 von LiloMobil
Hallo Waldcamper,

mein Nugget 2013 HD ist als PKW eingetragen, hat den besonderen Vorteil, dass ich ihn auch als PKW versichern kann und somit meine sämtlichen Schadensfreiheitrabatte geltend machen kann. In meinem Fall SF35, bei WoMo's gibt es oft max nur SF20, bei den meisten SF10 und im Schadenfall rauscht du sehr weit runter, anders als beim PKW.
Einzige Einschränkung ist, dass die Inneneinrichtung nicht versichert ist, das Dach aber auf jeden Fall. Nun. da die hauptsächliche Einrichtung hinten ist, dachte ich mir, wenn einer hinten drauf fährt, muß seine Versicherung zahlen.... ;)
Wie heißt es so schön, 'no risk - no fun' oder 'einen Tod muß man sterben' , ich habe die niedrige Versichrung gewählt... :)

Nun, ich hoffe dir mit meiner Erklärung etwas weiter geholfen zu haben.
Schöne Weihnachten noch,
Gudula

2013er, blau, HD erster eigener Bus ;-) www.schaf-sichtig.de
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26 Dez 2015 10:28 #4 von buengerloch
Der Zoll kann nur das durchsetzen was die Zulassungsstelle übermittelt. Der Nugget muss umgeschlüsselt werden.
Dazu braucht man die EG Konformitätsnummer. Dies macht die Zulassungsstelle.
Da wird es auch keine Probleme geben.
Vorteil WoMo Zulassung ist die günstigere Steuer. In deinem Fall 210 Euro und die umfangreiche Versicherung wie z.B. Inventar. Vorteil PKW Schadensfreiheitsklasse.
Solltest du eine schlechte Schadensfreiheitsklasse haben empfehle ich WoMo.
Andersrum ist es glaube ich egal ob WoMo oder PKW.

Costum Nugget Hochdach 2014, 155PS, wegen Verkauf: haustierloser Nichtraucherhaushalt, Nichttrinker
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26 Dez 2015 10:30 #5 von Alfred
Hallo
Waldcamper
Mein Nugget ,Handelsklasse Transit-Euroline/Nugget , aus der EG-Übereistimmungsbescjheinigung usw unter Verschiedenes 51. SA Wohnmobiel. Meiner ist BJ. 20.11.2011.140 PS. Euro 4. Wird versteuert als Wohnmobil.Jahressteuer 290,00 €
Auch im Brief als Wohnmobil ausgewiesen.

Grüße Alfred
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26 Dez 2015 10:42 #6 von buengerloch
Der ist mit deinem Baugleich.

Costum Nugget Hochdach 2014, 155PS, wegen Verkauf: haustierloser Nichtraucherhaushalt, Nichttrinker

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26 Dez 2015 12:45 #7 von GB
Hallo Gudula,
War dein Nugget von Anfang an ein PKW oder hast du ihn umschreiben lassen und wie?
VG GB

Nugget AD 11/2013 - 140 PS

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26 Dez 2015 13:01 #8 von Hausmeister09
Servus GB
Die Alten Nuggets auch meiner waren meines Wissen immer als PKW Ausgeliefert!
Gruss Rudi
Das mit der Rückstufung bei Schadenfall als Womo stimmt so auch nicht immer!
Kommt auf die VS an!Wenn du wieder einen PKW anmelden willst!
Deine SF laufen im Hintergrund weiter!

Aus Gesundheitlichen Jetzt mehr Power Ford Kuga mit 186 PS Automatik und Weinsberg Cara Two 390 QD Damit es schneller zum Kastlhof geht.
Wir werden aber den Forum trotzdem treu bleiben!
Und wenn wir dürfen und können sind wir auch Mal auf einen Nugget Treffen dabei!
ST-Info 93 über PN
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26 Dez 2015 13:29 #9 von Waldcamper
Hallo und vielen Dank
für eure Feetbacks. Mein Fahrzeug war eine Tageszulassung und ist wohl fälschlicherweise vom Autohaus als Pkw zugelassen worden. Auch die Zulassung auf mich erfolgte durch das Autohaus und deshalb wieder mit den falschen vorhandenen Unterlagen.
Ich werde jetzt mit den mir vorliegenden Unterlagen bei meiner Zulassungsstelle eine Umschlüsselung veranlassen. Ich denke, dass das wohl möglich sein wird.
Werde mich hier noch mal melden, wenn ich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt habe.
Noch ein Hinweis: Für mich stellt sich nicht die Frage, das Fahrzeug als Pkw zuzulassen, da bei meiner Versicherung (HUK) die Versicherung als Wohnmobil günstiger ist. Das wird auch noch die nächsten Jahre so bleiben. Selbst wenn die Versicherung als WoMo irgendwann einmal etwas teurer sein sollte, ist bei der Steuer doch noch erheblich Luft zwischen Einstufung als WoMo oder Pkw. Von der Mitversicherung der Inneneinrichtung ganz zu schweigen.
Liebe Grüße und ein gesundes neues Jahr
wünscht Waldcamper

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26 Dez 2015 16:29 #10 von nogger
Hallo Waldcamper,

die Einstufung, die der Hausmeister meinte, gilt nur im Falle, dass Du nach der Womo-Zeit wieder einen PKW versicherst. Dann werden z.B. 30 Jahre Schadensfreiheit gutgeschrieben, auch wenn die Womo-Versicherung nur 10 oder in Ausnahmefällen 20 Jahre zulässt.
Bei einer Rückstufung des Womo-Vertrags auf z.B. SF 1 (ein Jahr Schadensfrei) bei einem Umfall, kommend von SF10, da wird keine Versicherung dies auf z.B. SF 10 hochsetzen (dies wäre z.B. die Rückstufung von SF30 bei einem Schaden).
Grundsätzlich wollen Versicherungen Geld verdienen und zwar so viel wie möglich. Daher ist vielleicht die bessere Alternative diejenige, bei Versicherungen Aktien zu kaufen als Policen... :P

schöne Weihnachten gehabt zu haben - vom nogger

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