Zum Hauptinhalt springen

Ford Nugget Forum

Ford Nugget Forum

Ford Protect-Garantieschutzbrief und Westfalia Teile

Mehr
27 Jun 2013 22:34 #1 von nuggi2010
Hallo liebe Nugget-Fan Gemeinde,
ich bin schon länger hier im Forum angemeldet, finde es wirklich super, habe aber bisher selber keinen Thread aufgegeben, da ich keine großen Veränderungen an meinem Nugget HD, EZ 11/2010 vorgenommen habe und sonst auch noch keine wirklichem Probleme mit dem Fahrzeug hatte - außer zwei nicht mehr abschließbaren Wassertankdeckeln, die während der 2 Jahres-Garantiezeit kostenlos getauscht wurden, das Problem kennt man hier ja, war nichts. -

Jetzt habe ich einen Ausfall des Westfalia Ladegerätes: keine Spannungserhöhung und Steckersymbolanzeige an der Zentralanzeige und laden tut's auch nicht mehr.

Ich hatte vorgestern, als ich den Nugget zum fFH gebracht habe, noch erwartet, dass mir dieser Schaden aufgrund des Ford Protect-Garantieschutzbriefes wohl nichts kosten würde - ich bin jetzt im dritten Jahr nach EZ und haben einen FGS über vier Jahre abgeschlossen -.

Das scheint aber nicht gut auszugehen: Das Ladegerät soll lt. Westfalia über 500 € kosten und meine Ford-Werkstatt sagt, dass die Westfalia Komponenten nicht mit dem FGS abgedeckt sind. Ich habe auch schon eine Anfrage beim Kundenservice in Köln gestartet, bisher ohne Antwort. Offensichtlich haben hier auch schon einige in den sauren Apfel gebissen, wie man hier sieht: www.nuggetforum.de/component/option,com_...ew/catid,3/id,53291/

Meine Frage: Weiß jemand wo es steht, dass Westfalia Elektrik vom FGS ausgeschlossen ist? Ich finde es nicht in den Garantiebedingungen und auf der Ford Web-Site steht eher das Gegenteil:
\"Im Garantieschutz enthalten sind:
...
-die gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, Türverriegelung, ABS, elektrischer Sitzverstellung sowie aller anderen Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik, die werkseitig in Ihren Ford eingebaut wurden\"

Die Westfalia Komponenten sind doch auch \"werkseitig\" eingebaut - oder muss der Kunde hier wissen, dass die diese Teile in einem anderen Werk einbauen lassen und daraus ableiten, dass die Garantie hier nicht zieht?

Danke für die Antworten und
viele Grüße,
Richard

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
28 Jun 2013 15:18 #2 von hulkyoh
Hi,

ich sehe das absolut genauso wie du und habe unter anderen deshalb auch den FGS für 5 jahre abgschlossen.
Würde bei mir zwar nur die Beleuchtung und die Standheizung betreffen aber macht ja nichts.
Als Kunde kann dir egal sein welcher \"Subunternehmer\" die Inneneinrichtung in den Transit baut.
Das Ladegerät wäre für mich Teil der \"Komfortelektronik\".
Bist du ADAC-Mitglied? Frag vielleicht da mal nach.
Alternativ mal scheinheilig bei einem anderen Händler fragen.
Nicht zum, FGS zählen würden für mich die Möbeleinbauten sowie Wasserversorgung und Gas.



Gruß

Hulkyoh

Transit Euroline 2011 140 PS und Vollausstattung

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
28 Jun 2013 17:32 #3 von nuggi2010
Hallo Hulkyoh,
Danke für die moralische Unterstützung, ADAC ist auch eine gute Idee. Ich werde mir am Montag zunächst die schriftliche Ablehnung der Ford-Werke geben lassen. Mein Vertragspartner für den FGS ist ja die Ford-Werke GmbH und nicht meine Werkstatt, die ist zwar von Ford autorisiert, hat aber aktuell nicht einmal ein \"Ford\" im Namen. Ich berichte dann noch mal.

Gruß
Richard

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
09 Jul 2013 16:06 #4 von nuggi2010
Hallo,
ich bin jetzt 642 Euro ärmer:( . So viel hat das Westfalia Ladegerät samt Einbau gekostet.
Es ist schwierig, eine schriftliche Aussage vom Ford Kundenzentrum oder meiner Werkstatt zu Gründen der Garantieverweigerung zu bekommen. Die Aussage, dass das Ladegerät nicht abgedeckt ist, habe ich zwar, wo das in den Garantiebedingungen des FGS steht, sagen die mir trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Nachfragen einfach nicht.

Aus der E-Mail Antwort des Ford Kundenzentrums:
\"
Auf Ihre E-Mail hin haben wir Ihr Anliegen noch einmal eingehend bearbeitet.

Dennoch lassen die Entscheidungskriterien kein anderes Ergebnis zu: Das Ladegerät der Zusatzbatterie ist nicht im Leistungsumfang des FordProtect Garantie-Schutzbriefs (FGS) enthalten. Es handelt sich hierbei um ein Zubehörteil der Firma Westfalia.

Wir bleiben somit bei unserer bisherigen Aussage und vertrauen auf Ihr Verständnis.
\"

Ich habe jetzt die Rechnungskopie mit Bitte auf Kostenerstattung zum Ford Kundenzentrum per Brief geschickt. Wahrscheinlich wird das aber ohne Anwalthilfe auch nichts.

Hat jemand von euch schon einmal eine Zubehörteil von Westfalia im Rahmen der Garantieverlängerung erstattet bekommen?

Gruß
Richard

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Xipe Totec
  • Xipe Totecs Avatar
  • Besucher
09 Jul 2013 19:46 #5 von Xipe Totec
So bitter das ist: Hier muss ein Anwalt ran. Der Nugget wird so wie er ist von Ford verkauft, also steht auch Ford in der Garantie. Ford selbst baut keine Lichtmaschinen oder Einspritzanlagen, den Kunden im Schadensfall an Bosch, Lucas oder Delphi zu verweisen geht ja auch nicht. Garantieausschlüsse müssen m.E. schriftlich ausdrücklich aufgeführt sein. Aber Recht haben und Recht bekommen...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Butzkopf
  • Butzkopfs Avatar
  • Offline
  • Platin Nugget
  • Freigeist
Mehr
10 Jul 2013 08:54 #6 von Butzkopf
So macht sich Ford keine Freunde!:angry: Da würde ich darüber mit Anwalt streiten und auch auf keinen Vergleich (50:50) einlassen. Ford steht drauf, Ford bietet an und bei Ford gekauft. Fertig.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Teli
  • Telis Avatar
  • Besucher
10 Jul 2013 11:17 #7 von Teli
sehe ich auch so. Eine Frechheit, wie das Thema WoMo-Aufbau bei Ford behandelt wird. - Aber das Thema hatten wir ja schon oft genug.
Ich wäre in diesem Fall auch geneigt einen Anwalt einzuschalten. Schon aus Prinzip.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jul 2013 16:57 #8 von RudiRadlos
Hallo,
ich bin kein Freund anwaltlicher Streitereien und finde FORD in dieser Hinsicht ziemlich kleinlich. Als ich die Vertragsbedingungen der Garantieverlängerung in Ruhe gelesen hatte, war mir ziemlich klar, dass die sich nur auf das Rohfahrzeug beziehen. Aus diesem Grunbd habe ich auf eine Verlängerung verzichtet. Mit etwas Glück läßt sich über einen geschickten Anwalt was rausholen, aber auch das kostet Zeit und Nerven. Ich hätte erst gar nicht das Westfalia-Dings gekauft, sondern aus eigener Tasche eine preiswerte Alternative verbaut.
Gruß,
Rüdiger

erst Pfadfinder, dann Camper, seit August 2010: unterwegs im 140 PS Nugget mit AD in Colorado-Rot
Seit Dezember 2019: unterwegs mit Westfalia Columbus mit AD, genannt 'Eisbär'

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.