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Händlergewährleistung
- spider1960
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15 Jun 2008 14:11 #1
von spider1960
Händlergewährleistung wurde erstellt von spider1960
Hallo Leute,
ich habe eine etwas knifflige Frage, aber vieleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe mir vor einigen wochen meinen Nugget beim Händler gekauft.
Mit der Zeit stellte ich fest das er sich immer schlechter schalten lässt. Ich bin dann zu einem Bekannten gefahren (KFZ-Mechaniker) der mir sagte das es an der Kupplung oder am Getriebe liegen könne.
Daraufhin habe ich den Händler (ca. 60 Km von mir entfernt) angerufen und der sagte das sie bei einem Getriebeschaden die Reparatur übernehmen aber bei einem Kupplungsschaden nicht da dies ein Fall von Verschleiss sei.
Bis dahin alles schön und gut.
Ich dachte dann, bevor ich soweit fahre und es dann doch die Kupplung ist lasse ich sie doch gleich reparieren da sie ja doch früher oder später fällig ist. Das habe ich dann also von meinem Bekannten machen lassen.
Nun mein Problem.
Ich fuhr das Auto dann noch bis zum nächsten Tag und prompt ist mir das Getriebe kaputt gegangen.
Meine Frage: kann der Händler sich, weil die Reparatur der Kupplung nicht in einer Werkstatt durchgeführt wurde, weigern die Kosten für die Reparatur des Getriebes zu übernehmen.
Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Gruus Spider1960
Karlsruhe
ich habe eine etwas knifflige Frage, aber vieleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe mir vor einigen wochen meinen Nugget beim Händler gekauft.
Mit der Zeit stellte ich fest das er sich immer schlechter schalten lässt. Ich bin dann zu einem Bekannten gefahren (KFZ-Mechaniker) der mir sagte das es an der Kupplung oder am Getriebe liegen könne.
Daraufhin habe ich den Händler (ca. 60 Km von mir entfernt) angerufen und der sagte das sie bei einem Getriebeschaden die Reparatur übernehmen aber bei einem Kupplungsschaden nicht da dies ein Fall von Verschleiss sei.
Bis dahin alles schön und gut.
Ich dachte dann, bevor ich soweit fahre und es dann doch die Kupplung ist lasse ich sie doch gleich reparieren da sie ja doch früher oder später fällig ist. Das habe ich dann also von meinem Bekannten machen lassen.
Nun mein Problem.
Ich fuhr das Auto dann noch bis zum nächsten Tag und prompt ist mir das Getriebe kaputt gegangen.
Meine Frage: kann der Händler sich, weil die Reparatur der Kupplung nicht in einer Werkstatt durchgeführt wurde, weigern die Kosten für die Reparatur des Getriebes zu übernehmen.
Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Gruus Spider1960
Karlsruhe
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- nugget62
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15 Jun 2008 15:15 #2
von nugget62
Gru& nugget62
ehemals HD, EZ. 02/06, 92 kW-2.0 ccm, sibermetallic
nun Pössl Vario 499
nugget62 antwortete auf Re:Händlergewährleistung
um das genau zu beurteilen, sollte man wissen, wie alt ist der Nugget und wieviel km hat er drauf und man muß dem Händler die Kupplungsreparatur nicht gleich auf die Nase binden und es sind ja zwei verschiedene Defekte die nichts miteinander zu tun haben. Wenn das Getriebe hinüber ist muß es sowieso ausgebaut und repariert werden und da kann man ja mal beim Händler vorstellig werden und stellt sich erst einmal etwas ahnungslos da.
Gruß nugget62
Gruß nugget62
Gru& nugget62
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- spider1960
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15 Jun 2008 15:26 #3
von spider1960
spider1960 antwortete auf Re:Händlergewährleistung
der nugget ist Bj. 01.99 und hat ca. 116000 Km. Der Vorbesitzer hatte allerdings vom Autofahren nicht allzuviel Ahnung könnte man meinen, da die Kupplung doch schon ziemlich unten war, was bei diesem Km-Stand nicht unbedingt normal ist.
Gruss Spider1960
Gruss Spider1960
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- Carla55
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15 Jun 2008 18:54 #4
von Carla55
Bj 03, 80.000,
Carla55 antwortete auf Re:Händlergewährleistung
hm, Gewährleistung bei einem 9 Jahre alten Nugget? Welcher Händler bietet so was an? Scheint mir doch etwas sehr kulant - aber freuen würd 's mich für dich, schließlich sind viele nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht sehr knausrig. Gruß, Carla
Bj 03, 80.000,
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- nugget62
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15 Jun 2008 20:00 #5
von nugget62
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nugget62 antwortete auf Re:Händlergewährleistung
wenn man einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft gibt es meist eine Gebrauchtwagengarantie von 0,5 Jahren auf Getriebe und Motor
Gru& nugget62
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- Goldsucher
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15 Jun 2008 20:19 #6
von Goldsucher
California Club, 1994, war mal weiß, übliches Zubehör und Verbesserungen, seit 1997, zweimal fast zum Nugget gewechselt
Goldsucher antwortete auf Re:Händlergewährleistung
Hallo spider,
als juristischer (Fast-)laie würde ich sagen:
der Käufer hat bei Garantiefällen eine Mitwirkungspflicht,d.h. er muss dem Verkäufer einen Schaden sofort melden. Das hast du zwar getan, aber du hättest dann nicht mehr weiterfahren dürfen, sondern dem Verkäufer gleich eine Reparaturmöglichkeit geben müssen.
Es kann zu deinem Nachteil ausgelegt werden, dass Du das nicht getan hast.
Andererseits muss ein Händler als Verkäufer nach der aktuellen Rechtslage Garantie gewähren - was für ihn ein Risiko darstellt, denn solche Schäden sind bei neun Jahren alten Autos ja durchaus denkbar.
Lg Christian
als juristischer (Fast-)laie würde ich sagen:
der Käufer hat bei Garantiefällen eine Mitwirkungspflicht,d.h. er muss dem Verkäufer einen Schaden sofort melden. Das hast du zwar getan, aber du hättest dann nicht mehr weiterfahren dürfen, sondern dem Verkäufer gleich eine Reparaturmöglichkeit geben müssen.
Es kann zu deinem Nachteil ausgelegt werden, dass Du das nicht getan hast.
Andererseits muss ein Händler als Verkäufer nach der aktuellen Rechtslage Garantie gewähren - was für ihn ein Risiko darstellt, denn solche Schäden sind bei neun Jahren alten Autos ja durchaus denkbar.
Lg Christian
California Club, 1994, war mal weiß, übliches Zubehör und Verbesserungen, seit 1997, zweimal fast zum Nugget gewechselt
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- guzzinobby
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16 Jun 2008 15:50 #7
von guzzinobby
Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia
guzzinobby antwortete auf Re:Händlergewährleistung
Hallo,
ich misch mich einfach mal ein.
Also grundsätzlich besteht in Deutschland die Gewährleistungspflicht und die wird meistens auf zwei Jahre bei neuer Ware und auf ein Jahr bei gebrauchter Ware reduziert bzw. beschränkt. Also erst einmal solltest Du Deinen Kaufvertrag rausholen und gucken was da denn steht. Wenn da gar nicht von Gewährleistung oder Garantie steht, bist Du lt. Gesetz in der 2 jährigen Gewährleistung.
Ein Schaden muss am besten schriftlich angezeigt werden und dem Händler die Möglichkeit eingeräumt werden den Schaden zu begutachten und zu reparieren. Bei der Gewährleistung geht das so......z.B. 1 Jahr Gewährleistung : im ersten halben Jahr muss Dir der Händler beweisen, das der Schaden nicht ab Auslieferung bestand ( kann man in der Regel nicht !! ) und im zweiten halben Jahr must Du dem Händler beweisen das der Schaden von Anfang an bestand ( kann man auch nur sehr schwer ). Meistens wird vor deutschen Gerichten sehr Kundenorientiert entschieden, deshalb sind die meisten Händler auch Kundenorientiert, denn Streiten lohnt oft nicht. Weiterhin schließen die meisten Händler eine Garantie ab, damit sie vor solchen Schäden geschützt sind und damit abrechnen können. Das weiß der Kunde in der Regel aber, denn mit so einer Garantie kann man eigentlich zum Händler seiner Wahl gehen und der rechnet mit der Vers. Gesellschaft ab. Da gibt es aber meistens Eigenbeteiligungen des Kunden !!!
Also schau doch mal nach was Du vorliegen hast und dann geht zu Deinem Händler und hör Dir doch erst einmal an was er sagt. Einen regulären Tipp wirst Du nicht finden, durch Deine Eigenreparatur allerdings würde ich auch misstrauisch werden, denn beim Ausbau des Getriebes könnte vielleicht Getriebeöl abgelassen oder ausgetreten sein und das Getriebe ruiniert haben. Weiterhin sollte die private Hilfe aber so fit sein, um im Vorfeld schon erkennen können das da ein Getriebeschaden vorliegen könnte. Also alles sehr merkwürdig von der Schilderung. Ich rate Dir ....bleib ruhig und sachlich und nicht aufregen, dann gehen plötzlich Dinge die man vorher nicht für möglich gehalten hat.
Gruss
Norbert
ich misch mich einfach mal ein.
Also grundsätzlich besteht in Deutschland die Gewährleistungspflicht und die wird meistens auf zwei Jahre bei neuer Ware und auf ein Jahr bei gebrauchter Ware reduziert bzw. beschränkt. Also erst einmal solltest Du Deinen Kaufvertrag rausholen und gucken was da denn steht. Wenn da gar nicht von Gewährleistung oder Garantie steht, bist Du lt. Gesetz in der 2 jährigen Gewährleistung.
Ein Schaden muss am besten schriftlich angezeigt werden und dem Händler die Möglichkeit eingeräumt werden den Schaden zu begutachten und zu reparieren. Bei der Gewährleistung geht das so......z.B. 1 Jahr Gewährleistung : im ersten halben Jahr muss Dir der Händler beweisen, das der Schaden nicht ab Auslieferung bestand ( kann man in der Regel nicht !! ) und im zweiten halben Jahr must Du dem Händler beweisen das der Schaden von Anfang an bestand ( kann man auch nur sehr schwer ). Meistens wird vor deutschen Gerichten sehr Kundenorientiert entschieden, deshalb sind die meisten Händler auch Kundenorientiert, denn Streiten lohnt oft nicht. Weiterhin schließen die meisten Händler eine Garantie ab, damit sie vor solchen Schäden geschützt sind und damit abrechnen können. Das weiß der Kunde in der Regel aber, denn mit so einer Garantie kann man eigentlich zum Händler seiner Wahl gehen und der rechnet mit der Vers. Gesellschaft ab. Da gibt es aber meistens Eigenbeteiligungen des Kunden !!!
Also schau doch mal nach was Du vorliegen hast und dann geht zu Deinem Händler und hör Dir doch erst einmal an was er sagt. Einen regulären Tipp wirst Du nicht finden, durch Deine Eigenreparatur allerdings würde ich auch misstrauisch werden, denn beim Ausbau des Getriebes könnte vielleicht Getriebeöl abgelassen oder ausgetreten sein und das Getriebe ruiniert haben. Weiterhin sollte die private Hilfe aber so fit sein, um im Vorfeld schon erkennen können das da ein Getriebeschaden vorliegen könnte. Also alles sehr merkwürdig von der Schilderung. Ich rate Dir ....bleib ruhig und sachlich und nicht aufregen, dann gehen plötzlich Dinge die man vorher nicht für möglich gehalten hat.
Gruss
Norbert
Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia
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- spider1960
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19 Jun 2008 18:29 #8
von spider1960
Hallo,
ich habe mich in der mitlerweile mit meinem Händler in sofern geeinigt, das er die Kosten für das Getriebe übernimmt (Gewährleistungspflicht), die Kupplungdie auch nichts mehr taugte, muss ich aber selbst bezahlen (Verschleissteil).
Bedanke mich für Eure Tipp´s
Spider1960
Uwe
spider1960 antwortete auf Re:Händlergewährleistung
ich habe mich in der mitlerweile mit meinem Händler in sofern geeinigt, das er die Kosten für das Getriebe übernimmt (Gewährleistungspflicht), die Kupplungdie auch nichts mehr taugte, muss ich aber selbst bezahlen (Verschleissteil).
Bedanke mich für Eure Tipp´s
Spider1960
Uwe
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- guzzinobby
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- Platin Nugget
20 Jun 2008 14:42 #9
von guzzinobby
Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia
guzzinobby antwortete auf Re:Händlergewährleistung
na bitte geht doch. Viel Glück
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