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Tatsächlich bewegte Fahrzeugmasse
- Leerfahrt
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25 Apr 2011 11:11 #1
von Leerfahrt
Tatsächlich bewegte Fahrzeugmasse wurde erstellt von Leerfahrt
Ein fröhlich-österliches Hallo an die Nuggetgemeinde vom Ex-Nuggetier:
Wie versprochen bleibe ich diesem tollen Forum weiter treu, auch wenn wir mittlerweile mit T5 MV & Caravan unterwegs sind. Neben dramatischen Rostproblemen am HD-Nugget (2010 Durchrostung des Fensterrahmens am HD-Übergang bei BJ 2004) haben wir nicht zuletzt wegen unseren zwei halbwüchsigen Kids auf Gespann umgestellt, weil uns die 3t max. zul. Masse nicht mehr ausgereicht hat.
Auch wenn es möglicherweise ein ungeliebtes Thema ist, wollte ich doch einmal die Praxiserfahrungen zur techn. zul. Masse abfragen bzw. wie es euch bei Fahrzeugkontrollen auf Reisen ergangen ist. Wenn ich mir hier all die schönen Ein-, An- und Umbauten ansehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass dabei jeder „ungeschoren“ davonkäme. Hier mal eine überschlägige Zusammenstellung aus unseren Nuggettagen für einen 3-wöchigen Sporturlaub am Lago:
• Unser HD-Nugget hat mit mir (100kg), Markise, Heckradträger & Surfträger sowie Alltagsbeladung in den Küchenschränken und der Kiste unter der Bank (Auffahrkeile, Planen & Werkzeug), 4 Leichtbaustühlen und einem einfachen Alutisch bereits stolze 2550kg auf die Waage an unserer lokalen Wertstoffsammelstelle gebracht.
• Weitere 200kg für 3 Pers., plus alle vier je 20kg Kleidung & pers. Zubehör sowie das Vorzelt und ein Wurfzelt für unseren Sohn mit zusammen 40kg.
• Zwei Surfboards + Masten + Gabelbäume & Segel = 75kg
• Drei Mountainbikes = 50kg
• Zwei Verpflegungskisten & 1 Kiste sonstiges = 50kg
Das sind dann rechnerisch knapp gelistet etwas mehr als 3t, die ich auch nach der Aufrüstung mit der eingetragenen Goldschmitt-Zusatzluftfeder eigentlich nicht mehr bewegen durfte. Kontrolliert (nicht gewogen) wurde ich aber nur einmal bei einer „Leerfahrt“ hier auf der Ostalb. Meinen Recherchen nach wird bis zu 5% Überschreitung der max. techn. zugelassenen Masse die Weiterfahrt unter Zahlung eines Verwarngeldes von 10,--€ i.d.R. noch gestattet – ab >10% (d.h. 3300kg) fahren die Familienmitglieder evtl. mit dem Zug weiter und es kostet richtig bis es dann auch irgendwann Punkte gibt.
Wer musste schon mal zahlen oder haben bisher alle Glück gehabt und es gilt “Wo kein Kläger, da kein Opfer.“?
Wie versprochen bleibe ich diesem tollen Forum weiter treu, auch wenn wir mittlerweile mit T5 MV & Caravan unterwegs sind. Neben dramatischen Rostproblemen am HD-Nugget (2010 Durchrostung des Fensterrahmens am HD-Übergang bei BJ 2004) haben wir nicht zuletzt wegen unseren zwei halbwüchsigen Kids auf Gespann umgestellt, weil uns die 3t max. zul. Masse nicht mehr ausgereicht hat.
Auch wenn es möglicherweise ein ungeliebtes Thema ist, wollte ich doch einmal die Praxiserfahrungen zur techn. zul. Masse abfragen bzw. wie es euch bei Fahrzeugkontrollen auf Reisen ergangen ist. Wenn ich mir hier all die schönen Ein-, An- und Umbauten ansehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass dabei jeder „ungeschoren“ davonkäme. Hier mal eine überschlägige Zusammenstellung aus unseren Nuggettagen für einen 3-wöchigen Sporturlaub am Lago:
• Unser HD-Nugget hat mit mir (100kg), Markise, Heckradträger & Surfträger sowie Alltagsbeladung in den Küchenschränken und der Kiste unter der Bank (Auffahrkeile, Planen & Werkzeug), 4 Leichtbaustühlen und einem einfachen Alutisch bereits stolze 2550kg auf die Waage an unserer lokalen Wertstoffsammelstelle gebracht.
• Weitere 200kg für 3 Pers., plus alle vier je 20kg Kleidung & pers. Zubehör sowie das Vorzelt und ein Wurfzelt für unseren Sohn mit zusammen 40kg.
• Zwei Surfboards + Masten + Gabelbäume & Segel = 75kg
• Drei Mountainbikes = 50kg
• Zwei Verpflegungskisten & 1 Kiste sonstiges = 50kg
Das sind dann rechnerisch knapp gelistet etwas mehr als 3t, die ich auch nach der Aufrüstung mit der eingetragenen Goldschmitt-Zusatzluftfeder eigentlich nicht mehr bewegen durfte. Kontrolliert (nicht gewogen) wurde ich aber nur einmal bei einer „Leerfahrt“ hier auf der Ostalb. Meinen Recherchen nach wird bis zu 5% Überschreitung der max. techn. zugelassenen Masse die Weiterfahrt unter Zahlung eines Verwarngeldes von 10,--€ i.d.R. noch gestattet – ab >10% (d.h. 3300kg) fahren die Familienmitglieder evtl. mit dem Zug weiter und es kostet richtig bis es dann auch irgendwann Punkte gibt.
Wer musste schon mal zahlen oder haben bisher alle Glück gehabt und es gilt “Wo kein Kläger, da kein Opfer.“?
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- itzegik
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26 Apr 2011 12:39 #2
von itzegik
itzegik antwortete auf Re:Tatsächlich bewegte Fahrzeugmasse
Hallo Leerfahrt.Unser 2005er Nugget AD ist auf 3.000Kg aufgelastet.
Ich mache mir tatsächlich die Mühe,mit dem urlaubsfertig beladenen Nugget zu unserem Containerdienst zu fahren und ihn dort auf die Waage zu stellen.Bisher hatten wir auch mit 3 Fahrrädern und Frischwasser die 3 Tonnen nicht ganz erreicht.Einmal waren es exakt 3 Tonnen.
Das Wiegen kostet meist 5 Euro oder garnix und ist mir allemal lieber,als bei einer Kontrolle stehen zu bleiben.Meinen Eltern ist das mit ihrem Wohnanhänger bei einer Kontrolle passiert und es stimmt: Die Weiterfahrt wird untersagt.Man bleibt definitiv stehen.Grüße itzegik
Ich mache mir tatsächlich die Mühe,mit dem urlaubsfertig beladenen Nugget zu unserem Containerdienst zu fahren und ihn dort auf die Waage zu stellen.Bisher hatten wir auch mit 3 Fahrrädern und Frischwasser die 3 Tonnen nicht ganz erreicht.Einmal waren es exakt 3 Tonnen.
Das Wiegen kostet meist 5 Euro oder garnix und ist mir allemal lieber,als bei einer Kontrolle stehen zu bleiben.Meinen Eltern ist das mit ihrem Wohnanhänger bei einer Kontrolle passiert und es stimmt: Die Weiterfahrt wird untersagt.Man bleibt definitiv stehen.Grüße itzegik
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