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Ganzjahresreifen und Fahrten nach Italien

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01 Nov 2016 10:53 - 26 Nov 2016 11:43 #1 von Nuggetano
Ganzjahresreifen und Fahrten nach Italien wurde erstellt von Nuggetano
Info an alle Nugget-Fahrer, die zwischen MAI und OKTOBER eine Fahrt nach Italien planen und mit Ganzjahresreifen unterwegs sind.

Wir wollten dieses Jahr unseren Urlaub in Italien verbringen, fanden aber kurz vor Abfahrt eine Notiz des ADAC, dass bei Nutzung von Ganzjahresreifen (GJR) auf Wohnmobilen Vorsicht geboten sei. Grund: Wenn der Geschwindigkeitsindex der GJ-Reifen UNTER DEM der, in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebenen liegt, kann es mit den italienischen Carabinieri Ärger geben. Sie schrieben von 400-1400 Euro Strafe und sogar von Stilllegung des Fahrzeugs.

Der Index der Ganzjahresreifen unseres Fahrzeugs lautete R (bis 170 km/h). In der Zulassungsbescheinigung Teil I war der Buchstabe "T" vermerkt (bis 190). Unsere Reifen waren also schlechter als gefordert (was z.B. in der BRD kein Problem darstellt und gem. Straßenverkehrsordnung auch sein darf).
In Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ADAC, riet man uns von einer Fahrt nach Italien Abstand zu nehmen.

Also noch einmal das Beispiel: Der Geschwindigkeits-Index (GI) in eurem Kfz-Schein muss GLEICH sein mit dem auf euren Ganzjahresreifen. Oder die GJ-REIFEN haben gar einen noch HÖHEREN Index (sind noch für höhere Geschwindigkeiten zugelassen).

Beispiele:
GI Zulass.Besch. Teil I: R = Reifen R (oder Reifen S oder T)
GI Zulass.Besch. :Teil I: S = Reifen S (oder Reifen T)
GI Zulass.Besch.:Teil I: T /= Reifen T

Dies betrifft nur Italien, die anderen EU-Länder kümmert das nicht. Und es BETRIFFT NUR GANZJAHRESREIFEN ZWISCHEN MAI UND OKTOBER.

Gruß Klaus

Wir besaßen - von Oktober 2016 bis September 2019 - einen 155 PS-starken FORD NUGGET mit Aufstelldach und hatten viel Spaß mit dem tollen Reise-/Wohnmobil.
Letzte Änderung: 26 Nov 2016 11:43 von Nuggetano.
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01 Nov 2016 11:33 #2 von Zwerg
@Nuggetano,
zunächst vielen Dank für Deine Info. Es wäre hier hilfreich, Deine Signatur anzugeben, damit man weiß, auf welches Fahrzeug sich die Information bezieht. Bei meiner Zulassungsbescheinigung Teil I ist lediglich der Buchstabe "R" vermerkt. VG Zwerg

Nugget am 11.08. 2018 verkauft

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02 Nov 2016 11:49 - 02 Nov 2016 11:56 #3 von galli
Dann bist du Mit R-Reifen (Ganzjahres) auch in Italien gut unterwegs.

Anmerkung
Im Stiefelstaat gibt es ein Verbot von M+S Reifen in den (heißen) Sommermonaten, ausgenommen sind GJR mit den erf. Eigenschaften.

Im Frühjahr/Herbst wirst du vermutlich keine Probleme bekommen damit, weil auch in Italien M+S Reifen unterhalb vom Geschwindigkeitsindex erlaubt sind (nur eben nicht im Sommer). Das ist meine Pers. Einschätzung.

anders als im der Schweiz/Österreich und D bin ich in Italien noch nie mit Polizeikontrollen in Berührung geraten, ...

Ich selbst führe übrigens eine Kopie der EG Übereinstimmungsbesch mit, weil bei mir die aufgezogenen Serien-Reifen nicht eingetragen sind, sondern die am Nugget gar nicht üblichen 185/75 R16C. Die könnte u.U. auch hier hilfreich sein.
Italienische Polizeibeamte mögen mitunter im Einzelfall umständliche Bürokraten (man erzählt sich auch in Italien Polizistenwitze) sein, Monster sind sie mitnichten…im Gegenteil

Bei der Suche nach einen Nachtplatz bekamen wir mitunter schon Streifenwagengeleit zu einem versteckt gelegenen Womostellplatz oder ein andermal zu einem geschlossenen CP der nach Polizeitelefonat eigens für uns noch mal geöffnet wurde…
In den Fällen ein Hoch auf die gastfreundlichen ital. Gesetzeshüter!

Gruß galli

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06 Nov 2016 20:21 - 06 Nov 2016 20:22 #4 von burria
Hallo,
ich finde es absurd, wenn jemand, gutgemeint, irgenwas was man gehört oder irgendwo gelesen hat hier verbreitet. Bitte macht Euch vor solchen Beiträgen kundig, wie genau diese Vorschriften sind und informiert genau, sonst gibt es nur Unsicherheiten bei den Lesern. Der ADAC und andere Automobilverbände sind da nicht ausgenommen.
Man kann sich informieren, wenn man die zuständige Verkehrsordnung des jeweiligen Landes, hier "Codice de la Strada" mit seinen Ausführungsbestimmungen sich im Internet anschaut. Auch mittles eines schlechten Übersetzterprogrammes kann man die einschlägigen Bestimmungen finden. Wenn man die einschlägigen § dann auch noch ausdruckt und mitführt, kann kein Polizeibeamter einem was anderes erzählen. Ich spreche aus Erfahrung, denn bis zu meiner Außerdienststellung gehörte ich zu einem solchen Verein in D.
PW

Ez. 10/11, HD, 140 PS, Silber, AH Kupplung, Rückfahrwarner, Rückfahrkamera, Fahrradträger mit Heckbox, Hochdachträger, Innenkotflügel, Markise, Windabweiser Seitenscheiben, TV mit SAT Antenne auf Dach, Remis Frontscheibe. Solar 110 WP, LifePo4 100 A, Wechselrichter 1200 W,
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06 Nov 2016 21:06 #5 von RudiRadlos
RudiRadlos antwortete auf Ganzjahresreifen und Fahrten nach Italien

Nuggetano schrieb: In Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ADAC, riet man uns von einer Fahrt nach Italien Abstand zu nehmen


Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung steht (unabhängig von den Reifendaten) oben rechts auch 157. Das zeigt die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs an. Selbst wenn ich bei den Reifen ein T hätte (habe aber auch ein R da stehen), würde ich eine Fahrt nach Italien völlig angstfrei antreten.

Gruß,
Rüdiger

P.S. Dass eine "Rechtsabteilung" etwas anderes rät, mag damit zusammen hängen, dass sie nicht bereit sind, für ihre Aussagen eventuell einzustehen. Am besten morgens gar nicht erst das Bett verlassen :dry: .

erst Pfadfinder, dann Camper, seit August 2010: unterwegs im 140 PS Nugget mit AD in Colorado-Rot
Seit Dezember 2019: unterwegs mit Westfalia Columbus mit AD, genannt 'Eisbär'

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22 Nov 2016 12:53 #6 von Nuggetano
Hallo!
Bei dem Fahrzeug das es betraf, handelte es sich um unseren VW T5 (Wohnmobilzulassung, wurde im Oktober gegen einen neuen Nugget getauscht). Aber diese italienische Regelung ist wohl unabhängig vom Fahreugtyp, betrifft also Wohnmobile im Allgemeinen. Und die Höchstgeschwindigkeit die im Schein angegeben ist, tut auch nichts zur Sache.

Das Ganze ist als Info gedacht, es gibt genügend darüber in Zeitschriften nachzulesen (einfach googeln).

Darüber hinaus muss jeder selbst entscheiden, ob Ihn das tangiert oder nicht.

Gruß Klaus

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22 Nov 2016 12:59 - 22 Nov 2016 13:01 #7 von Nuggetano
Alles was ich geschrieben habe, basiert auf Tatsachen, wurde u.a. in derADAC-Motorwelt, aber auch in österreichischen Zeitschriften veröffentlicht und mit der Rechtsabteilung des ADAC telefonisch mit mir geklärt.
Gruß Klaus

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22 Nov 2016 13:10 - 22 Nov 2016 15:14 #8 von galli
Hallo Klaus

du mußt dir nicht selbst antworten, sondern kannst deinen Beitrag beliebig oft ändern.
Inhaltlich hast du das in #1 ja gut verständlich erläutert.

Der Nugget bis 2013 hat "R" in der Zul-Besch stehen, also reichen R oder T GJ-Reifen in Italien.

Welcher Index steht eigtl. beim EURO5 /EURO6 Nugget ab 2014 in der zul-Besch. ?

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22 Nov 2016 15:07 #9 von beatrix18
2014:







Grüße,

Peter

Ex 2008 und 2014 Nugget Besitzer.

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26 Nov 2016 11:40 - 26 Nov 2016 11:41 #10 von Nuggetano
Hallo Galli.

Ich wollte dem "wohl gut informierten, ehemaligen Gesetzeshüter " Burria persönlich antworten und habe aus diesem Grund die Funktion Kurzanwort genutzt. Das hatte zur Folge, dass ich erneut eine Beitrag erstellt habe. So lernt man dazu ;-)
Gruß und ein erholsames Wochenende
Klaus

Hier noch ein Link zum Ganzjahresreifen-Problem in Italien:
www.oeamtc.at/portal/italien-fahrverbot-...monaten+2500+1603481

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