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Ford Nugget Forum

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Leergewicht vs. zulässiges Gesamtgewicht - maximale Zuladung ?

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25 Feb 2015 08:51 #11 von Boni145
wenn dein Anhäger hydraulische Stoßdämpfer besitzt, darfst du auch mit dem Nugget 100km/h fahren

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25 Feb 2015 08:55 #12 von kk56k
Das eingetragene Leergewicht bezieht sich auf das Gewicht im fahrbereiten Zustand -
Zitat wohnmoilrecht.de :
"Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs…., aber mit zu 90 & gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts für aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile ( z. B. Ersatzräder und –bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher,…) … zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht."

Wenn du nicht noch zusätzlich Zeug fest eingebaut hast, dürfte dass das gesamte Gewicht des Nugget inkl. Ausbau max. 2490 kg sein. Um über 2,5 t Leergewicht zu kommen, müsstest du wohl ein paar Gehwegplatten fest installieren, das Reserverad mit Beton ausgießen o.ä.

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25 Feb 2015 20:06 #13 von kuhmuckel
Hallo Boni 145,
mein Hänger hat zwar hydraulische Dämpfer aber keine Bremse.
laut folgendem Text gilt für mich meiner Meinung nach Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3

◾Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug[/i][/i]

Danach gibt es 2 Lösungen: Entweder Hänger ablasten, oder Nugget Leergewicht auflasten.

Hallo KK56K,

Danke für die nützlichen Infos.
Ich seh schon, es bleibt mir nur abzuwarten, bis ich mit dem Nugget auf eine Waage fahren kann.

Werde wieder berichten, wenn ich neue Infos habe.

Grüßle
Kuhmuckel

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25 Feb 2015 22:54 - 25 Feb 2015 22:55 #14 von Boni145
ich habe einen ungebremsten Hänger (750)kg mit Stoßdämpfern und eine amtliche 100km/h Zulassung.
Am Besten mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen, was da machbar ist
Letzte Änderung: 25 Feb 2015 22:55 von Boni145.

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26 Feb 2015 16:56 #15 von pocoloco76
Warum steht im Fahrzeugschein eigentlich eine Gewichtsspanne? Ist das von der Ausstattung abhängig? Bei mir steht im Fahrzeugschein 2415 - 2492 kg. Auf dem weißen Zettel am Fahrzeugbrief 2434 kg. Den Wert könnte ich doch nehmen, oder? Zulässige Höchstmasse ist bei mir 3000 kg...

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26 Feb 2015 17:25 #16 von norge
... dann zitier' ich mich mal selbst ... (#1) ... dann muss ich's nicht noch mal schreiben ... ;)

... Das Leergewicht wird meist ‘von - bis‘ angegeben – je nach (erweiterter) Ausstattung (125 oder 140PS Motor, Zentralverriegelung, Klimaanlage, AHK, etc.), im ungünstigsten Fall sollte man vom höheren Wert ausgehen ...


Grüsse norge

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26 Feb 2015 18:12 #17 von pocoloco76
Upps... Sorry norge... Streich die ersten beiden Fragen!
Was ist aber mit der Angabe des Leergewichts auf dem weißen Zettels des Fahrzeugbriefs?

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26 Feb 2015 18:47 - 26 Feb 2015 18:49 #18 von norge
... da hat wohl mal einer genau nachgewogen ...

Die 'von - bis' Angabe kommt so von Ford und erspart bei der Zulassung das Wiegen.

Wenn du einen leeren Kastenwagen ausgebaut hättest und diesen dann als WoMo zulassen möchtest, brauchst du eine amtliche Wiegekarte zur Feststellung des neuen (durch die WoMo-Ausbauten) Leergewichtes.

Das zulässige Gesamtgewicht (bei dir die 3000kg) ist davon unabhängig.

Wenn es dir wichtig wäre, könntest du mit deinem 'weissen Zettel' zur Zulassungsstelle und deinen Fahrzeugschein ändern lassen - ich wüsste allerdings nicht welchen Mehrwert eine genauere Angabe der Leergewichtes bringen soll ...

Im Endeffekt darfst du das zulGesGewicht, die jeweiligen Achslasten und die Traglast deiner Reifen nicht überschreiten - egal welches Leergewicht dein Nugget hat.

Grüsse norge

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25 Apr 2015 13:27 #19 von Maexchen
Hallo zusammen,

habe heute ungebremsten 750 kg Hänger auf 700 kg "abgelastet". Das Leergewicht des Zugfahrzeuges muß mindestens 2.334 kg für 100 km/h betragen.( 700kg / 0.3 ~ 2.334 kg) Das Gutachten incl. Typenschild kostet 45 € beim GTÜ.

mfg
Mäxchen
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