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WOMO oder Kfz für Fährbuchung
- JoergD
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02 Jul 2012 20:56 #1
von JoergD
10 Jahre T2 Selbstausbau, dann...
15 Jahre T4 Profiausbau, dann...
tango-rote 140PS unter einem HD versteckt und 05.2009 zusammengesteckt, dann...
racing-rote 140PS wieder unter einem HD versteckt & 032013 zusammengesteckt.
WOMO oder Kfz für Fährbuchung wurde erstellt von JoergD
Hallo,
ich möchte gerade eine Fähre nach Irland buchen. Unser Nugget ist als Kfz angemeldet, nicht als Wohnmobil. Bekomme ich dann auch den Pkw-Tarif, oder hat das keinen Sinn. Weiß das jemand?
ich möchte gerade eine Fähre nach Irland buchen. Unser Nugget ist als Kfz angemeldet, nicht als Wohnmobil. Bekomme ich dann auch den Pkw-Tarif, oder hat das keinen Sinn. Weiß das jemand?
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- Caprivi
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02 Jul 2012 21:04 #2
von Caprivi
Caprivi antwortete auf Re:WOMO oder Kfz für Fährbuchung
Bei unserer Buchung richtete sich der Preis nach der Fahrzeuggröße (Länge/Höhe) und nicht nach der Zulassung.
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- nugget_dir_ein
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03 Jul 2012 13:18 #3
von nugget_dir_ein
R.I.P. - Erst: 2009er HD, 140 PS, tangorot metallic, dann: 2013er HD, 125 PS, avalon grau metallic.
Bis 2024:"real" Big Nugget XL. Jetzt Clever Runner 2024
nugget_dir_ein antwortete auf Re:WOMO oder Kfz für Fährbuchung
Moin JoergD,
für die Fähre von Römö nach Sylt hab ich PKW Tarif bezahlt, weil als PKW zugelassen und nach Länge abgerechnet wurde. Höhe spielte keine Rolle.
Der Einweiser hat zwar zweimal nachgefragt, ob der Nugget ein PKW ist, aber nach meiner Erwiederung, dass dieses so zutrifft, war es in Ordnung.
Zur Fähre nach Irland kann ich nicht sagen. Ggf. eine Anfrage per E-Mail senden.
Gruß Uwe
für die Fähre von Römö nach Sylt hab ich PKW Tarif bezahlt, weil als PKW zugelassen und nach Länge abgerechnet wurde. Höhe spielte keine Rolle.
Der Einweiser hat zwar zweimal nachgefragt, ob der Nugget ein PKW ist, aber nach meiner Erwiederung, dass dieses so zutrifft, war es in Ordnung.
Zur Fähre nach Irland kann ich nicht sagen. Ggf. eine Anfrage per E-Mail senden.
Gruß Uwe
R.I.P. - Erst: 2009er HD, 140 PS, tangorot metallic, dann: 2013er HD, 125 PS, avalon grau metallic.
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- galli
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03 Jul 2012 19:10 #4
von galli
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aktuell VW T6.1 Kombi DSG , Camperprojekt 2 ....., davor 2 AD-Nuggets, BJ13 125PS und BJ10 140PS
galli antwortete auf Re:WOMO oder Kfz für Fährbuchung
Versteh einer die Fährtarife!
... meine Eltern haben mit dem California in Ancona einmal kein Camping an Bord Ticket bekommen weil im Schein \"PKW\" stand....
til
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- JoergD
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03 Jul 2012 21:57 #5
von JoergD
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JoergD antwortete auf Re:WOMO oder Kfz für Fährbuchung
Tja, also für die Fähre nach Irland hat sich das Thema erledigt....es zählt nur Höhe und Länge, Pkw o.ä. spielt leider keine Rolle. Aber ich kenne es auch, daas auf der Fähre nach Schottland z.B. die Zulassung zählt.
Jörg
Jörg
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- Baschi
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05 Jul 2012 11:13 #6
von Baschi
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Baschi antwortete auf Re:WOMO oder Kfz für Fährbuchung
Moin, generell zählt bei Verschiffungen normalerweise der vorhandene Schiffstyp und die Ausrichtung der Reederei. Auf Zulassung zahlt man nur, wenn es sich um eine Fähre handelt, die z.B. nur 1 Fahrzeugdeck hat - Syltfähre. Oder mehrere hohe Decks hat. Wenn es sich um Fähren handelt, die mit verschiedenen Deckshöhe operieren, oder sogar sog. hoistable decks (in der Höhe verschiebbare Decksbereiche) ist es notwendig, die Fahrzeughöhe zu wissen, weil ein Vorstau im Ladedystem gemacht wird, um eine volle Auslastung zu erreichen, bzw z.B. kein PKW in einem LKW Deck zu laden. Wäre dann ja verschenkte Höhe...
Schon aus Sicherheitsgründen, sollte man - wenn spezifisch danach gefragt wird - immer korrekte Angaben machen (auch an Dachträger etc denken), da im Kleingedrukten vermerkt ist, dass bei evtl. Beschädigungen etc der Reeder nicht haften muss, wenn nachgewiesen werden kann, dass man vorher falsche Angaben gemacht hat.
Das klingt jetzt sicherlich alles sehr spießig - ist aber so. Und ich arbeite NICHT für eine Fährlinie...
Gruss Hansen
Schon aus Sicherheitsgründen, sollte man - wenn spezifisch danach gefragt wird - immer korrekte Angaben machen (auch an Dachträger etc denken), da im Kleingedrukten vermerkt ist, dass bei evtl. Beschädigungen etc der Reeder nicht haften muss, wenn nachgewiesen werden kann, dass man vorher falsche Angaben gemacht hat.
Das klingt jetzt sicherlich alles sehr spießig - ist aber so. Und ich arbeite NICHT für eine Fährlinie...
Gruss Hansen
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