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Ford Nugget Forum

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Wertminderung nach Unfall

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09 Jun 2009 13:58 #1 von ralf
Wertminderung nach Unfall wurde erstellt von ralf
hallo.
hatte vor 6 monaten einen unfall. mein goldstück wurde beim parken beschädigt. der schaden ist rep. und auch der nutzungsausfall bezahlt. der schaden war hinten rechts an der c-säule. eine grosse delle. wurde ausgebeult gespachtelt und lackiert. der schaden war zwar nur um die 700 euro aber die gegnerische versicherung wollte erst nach mehrfachen nachfragen eine wertminderung zahlen. das sollen jetzt 100 euro sein.
kann doch nicht sein. als unfallwagen ist der wertverlust viel höher auch wenns gut rep. wurde.
hat jemand damit erfahrung? (Bj. 05 30000km )
gruß Ralf

Bj. 05 silber HD 125 Ps. Solar-Warmwasser-H&U-schutz-Rückf.kamera-Fiamma turbovent-Scheibenfolie und aus München.
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09 Jun 2009 14:56 #2 von Haase777
Haase777 antwortete auf Re:Wertminderung nach Unfall
Hallo Ralf, da würde ich wohl zum Anwalt gehen oder mal mit meiner Versicherung sprechen was die bezahlt hätten, 100Euro hört sich lächerlich an, was sollst du damit machen? Mit deiner Frau essen gehen vielleicht?:evil: :sick:
Gruß
Haase777

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09 Jun 2009 16:16 #3 von guzzinobby
guzzinobby antwortete auf Re:Wertminderung nach Unfall
Hallo,

eine Wertminderung ist immer abhängig von der Schadenhöhe undd wird in der Regel auch nur noch gezahlt, wenn ausgebeult gespachtelt und lackiert wird. Bei Türen erneuern gibt es nur noch sehr selten eine Wertminderung, weil wird schließlich mit einem Neuteil erneuert.
Ich persönlich halte die Hundert Euro als angemessen an der Schadenhöhe, schließlich war der Schaden ja nicht besonders hoch. Ich erkundige mal in der nächsten Woche bei meinem Gutachter und gebe Dir dann gerne mal ein Feedback, ob es sich lohnt per Anwalt nochmal nachzuhaken.

Gruss
Norbert

Vielleicht hilft das auch weiter:

Merkantiler Minderwert / Wertminderung:

Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache. Diesbezüglich wird bei einem KFZ-Schaden unterschieden zwischen der merkantilen und der technischen Wertminderung. Beide Schäden sind jedoch (auch nebeneinander) ersatzfähig.

merkantile Minderwert:

Durch den Schaden am Kraftfahrzeug ist das Fahrzeug auf dem Markt als „Unfallwagen“ zu bezeichnen. Dadurch hat das Fahrzeug einen geringeren Marktwert. Diese negative Eigenschaft des Fahrzeuges soll durch die Erstattung des merkantilen Minderwertes ausgeglichen werden. Dabei handelt es sich um den Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt.

technischer Minderwert:

Sollt das KFZ nach der Reparatur Reparaturspuren bzw. Restschäden aufweisen, die irreparabel sind oder sollte das Fahrzeug nicht mehr gleich zuverlässig oder technisch minderwertig sein, so spricht man von einer technischen Wertminderung.

Grundsätzlich ist für die Wertminderung zu beachten, dass nicht jede Beschädigung an einem Fahrzeug wertmindernd ist. Eine eindeutige Reglung fehlt in der Rechtsprechung. Jedoch hat das AG Münster mit Urteil vom 12.06.2002, ZfS 2002, 527 folgende Eckpunkte aufgestellt, die allgemein Beachtung finden und auch bereits als Empfehlung des Verkehrsgerichtstages in Goslar ausgesprochen worden sind.. Ein Anspruch auf Erstattung der Wertminderung besteht demnach nicht:

* wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist;

* nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d.h. der Schaden leicht durch Ausbeulen, Austausch von einem Teil schnell behoben werden kann und keine Beschädigungen an Rahmen oder Fahrgestell (tragende Teile) aufgetreten sind;

* das Fahrzeug eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweist.

Diese Grundsätze sind jedoch sehr schematisch und nicht unbedingt auf jeden Einzelfall anzuwenden, da nicht nur der Erhaltungszustand und die Gängigkeit des Modells unberücksichtigt bleibt, sondern auch, dass durchaus in einem Jahr mit einem KFZ eine Laufleistung von mehr als 100.000 km zurückgelegt werden kann.

In einem neuere Urteil vom 23.11.2004 hat der BGH sich ausführlich mit der Frage des Nutzungsausfalls sowie der Wertminderung bei älteren KFZ´s beschäftigt. In diesem Urteil wurde noch einmal Bezug genommen auf die 100.000km als Obergrenze aus dem Urteil vom 18.09.1979. Nunmehr hat der BGH aber dargelegt, dass sich diese Einschätzung auf die damaligen Verhältnisse auf dem Gebrauchtwagenmarkt bezog. Der BGH lässt nunmehr erkennen, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge der Gebrauchtwagenmarkt sich geändert hat. Heute werden von Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT zum Teil 12-Jahre alte KFZ gelistet und bewertet, wobei sich sämtliche Marktdotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen. Dies bedeutet im Umkehrschluss dass die 5-Jahres-Grenze bei gut erhaltenen Fahrzeugen nicht mehr gelten kann -- diskutieren Sie dies auch mit Ihrem Sachverständigen.

Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia

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23 Jul 2009 16:37 #4 von ralf
ralf antwortete auf Re:Wertminderung nach Unfall
ralf schrieb:

hallo.
hatte vor 6 monaten einen unfall. mein goldstück wurde beim parken beschädigt. der schaden ist rep. und auch der nutzungsausfall bezahlt. der schaden war hinten rechts an der c-säule. eine grosse delle. wurde ausgebeult gespachtelt und lackiert. der schaden war zwar nur um die 700 euro aber die gegnerische versicherung wollte erst nach mehrfachen nachfragen eine wertminderung zahlen. das sollen jetzt 100 euro sein.
kann doch nicht sein. als unfallwagen ist der wertverlust viel höher auch wenns gut rep. wurde.
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gruß Ralf


hallo.
hatte einspruch gegen die 100 euro :angry: eingelegt und einen wertverlust von 500 euro zugrunde gelegt. und siehe da:) jetzt bekomme ich gesamt 250 euro. lohnt sich also wenn man sie wehrt.
gruß Ralf

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23 Jul 2009 17:45 #5 von guzzinobby
guzzinobby antwortete auf Re:Wertminderung nach Unfall
Hallo Ralf,

ja so kanns gehen..............Glückwunsch an Dich !!!


Gruss
Norbert

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