ABE für Nugget
- arschi
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02 Jun 2009 13:43 #1
von arschi
ABE für Nugget wurde erstellt von arschi
Wer kann mir helfen!? ich möchte sehr gerne einen Nugget BJ 88 beziner Nugget mit Klappdach kaufen. der ist aber leider damals ab werk als pkw verkauft worden obwohl er ja wo. mobil ist mit innen westfalia ausstattung .deshalb koostet der jetzt 800€ ev steuer weil nix kat unsw. aber ich habe gehört das es eine abe oder so gibt um diesen wagen als wo mobil(was er ja auch ist) umschreiben zu lassen?! gibt es jemand der mir helfen kann wo ich das bekommen kann wäre nett denn ich würde mir gerne den bus kaufen danke an alle thomas
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- guzzinobby
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02 Jun 2009 16:18 #2
von guzzinobby
Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia
guzzinobby antwortete auf Re:ABE für Nugget
Hallo,
da fährst Du zum TÜV und lässt das Fahrzeug umschreiben. Schlafstelle ist vorhanden und fest eingebaute Kochstelle ist vorhanden. Dann ist es ein Sonder KFZ Wohnmobil. Ob das aber noch etwas an den Steuern zzt. ändert weiß ich nicht.
Vorher mal nachfragen, lt. ADAC ......
Deutschland: Aktuelles zur WOMO-Steuer: Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (02/2009)
In dem vom ADAC unterstützten Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen (14 K 209/07) wurde die Klage zwar abgewiesen, da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen bestehen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde aber Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das Aktenzeichen des BFH lautet: II B 21/09.
In den anderen ADAC-Musterverfahren gibt es noch keine Entscheidung.
Dennoch werden Halter von Wohnmobilen, die im Hinblick auf die rückwirkende Festsetzung Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid eingelegt hatten, von Ihren Finanzämtern angeschrieben und zur Rücknahme des Einspruchs aufgefordert. Es wird in den Schreiben der Finanzämter Bezug genommen auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, wonach die rückwirkende Wohnmobilsteuer rechtmäßig sein soll.
Meist wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.04.2008 (Az.: II R 62/07) zitiert. Diese bezieht sich allerdings auf die rückwirkende Besteuerung eines Geländewagens und sagt nichts über die Zulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen aus.
Auch eine häufig genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2008 (II B 36/08) bezieht sich nicht auf ein Einspruchsverfahren eines Wohnmobilbesitzers gegen den Steuerbescheid selber, sondern auf ein Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung. Dies bedeutet, dass der Betroffene neben seinem Einspruch zusätzlich einen Antrag gestellt hatte, die erhöhte Kfz-Steuer für sein Wohnmobil nicht zahlen zu müssen.
Der ADAC empfiehlt weiterhin, Einsprüche nicht zurückzunehmen, sondern darauf zu verweisen, dass die ADAC-Musterverfahren i. S. rückwirkender Wohnmobilbesteuerung noch nicht abgeschlossen sind. Ggf. sollte noch einmal auf die Aktenzeichen dieser Verfahren verwiesen werden. Es sollte beantragt werden, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf die ADAC-Musterverfahren weiterhin ruhen zu lassen.
Die Aktenzeichen dieser Verfahren lauten:
- Bundesfinanzhof (Az.: II B 21/09) - Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht (Az.: 14 K 209/07) zur rückwirkenden Kfz Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006 (nicht rechtskräftig),
Viel Glück
Norbert
da fährst Du zum TÜV und lässt das Fahrzeug umschreiben. Schlafstelle ist vorhanden und fest eingebaute Kochstelle ist vorhanden. Dann ist es ein Sonder KFZ Wohnmobil. Ob das aber noch etwas an den Steuern zzt. ändert weiß ich nicht.
Vorher mal nachfragen, lt. ADAC ......
Deutschland: Aktuelles zur WOMO-Steuer: Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (02/2009)
In dem vom ADAC unterstützten Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen (14 K 209/07) wurde die Klage zwar abgewiesen, da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen bestehen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde aber Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das Aktenzeichen des BFH lautet: II B 21/09.
In den anderen ADAC-Musterverfahren gibt es noch keine Entscheidung.
Dennoch werden Halter von Wohnmobilen, die im Hinblick auf die rückwirkende Festsetzung Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid eingelegt hatten, von Ihren Finanzämtern angeschrieben und zur Rücknahme des Einspruchs aufgefordert. Es wird in den Schreiben der Finanzämter Bezug genommen auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, wonach die rückwirkende Wohnmobilsteuer rechtmäßig sein soll.
Meist wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.04.2008 (Az.: II R 62/07) zitiert. Diese bezieht sich allerdings auf die rückwirkende Besteuerung eines Geländewagens und sagt nichts über die Zulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen aus.
Auch eine häufig genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2008 (II B 36/08) bezieht sich nicht auf ein Einspruchsverfahren eines Wohnmobilbesitzers gegen den Steuerbescheid selber, sondern auf ein Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung. Dies bedeutet, dass der Betroffene neben seinem Einspruch zusätzlich einen Antrag gestellt hatte, die erhöhte Kfz-Steuer für sein Wohnmobil nicht zahlen zu müssen.
Der ADAC empfiehlt weiterhin, Einsprüche nicht zurückzunehmen, sondern darauf zu verweisen, dass die ADAC-Musterverfahren i. S. rückwirkender Wohnmobilbesteuerung noch nicht abgeschlossen sind. Ggf. sollte noch einmal auf die Aktenzeichen dieser Verfahren verwiesen werden. Es sollte beantragt werden, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf die ADAC-Musterverfahren weiterhin ruhen zu lassen.
Die Aktenzeichen dieser Verfahren lauten:
- Bundesfinanzhof (Az.: II B 21/09) - Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht (Az.: 14 K 209/07) zur rückwirkenden Kfz Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006 (nicht rechtskräftig),
Viel Glück
Norbert
Vergangenheit :2008 er Aufstelldach, 2.2 Lit. 110 PS, Solaranlage, Farbe:weiss
Nugget Hochdach 2.2 TD 140 PS, Farbe weiss; ( was sonst ), Vollausstattung, E.Z. 07.2011
Jetzt: Nugget Hochdach 2.2 TD 155 PS ,Juli 2015. Seit Oktober 2018 Amundsen 600 D von Westfalia
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- toddyfeu
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02 Jun 2009 18:27 #3
von toddyfeu
Einheitsgrauer Nugget HD 04 2006 Trittstufe AHK Luftfederung Bordhund Le Gurp Virus
toddyfeu antwortete auf Re:ABE für Nugget
Hallo,
habe kürzlich meinen 06 er Nugget, der als Pkw zugelassen war beim TÜV als Wohnmobil begutachten lassen, mit dem Hinweis, dass das schon immer so war. Aufgrund dieses Gutachtens bekam ich vom Finanzamt auf Antrag die zuviel gezahlten Steuern zurück. Es gibt sie noch die kleinen Wunder:P
Einziger Wermutstropfen waren die Gebühren fürs Gutachten und die Umschreibung der Kfz-Papiere. Gelohnt hat es sich trotzdem!
Gruß Torsten
habe kürzlich meinen 06 er Nugget, der als Pkw zugelassen war beim TÜV als Wohnmobil begutachten lassen, mit dem Hinweis, dass das schon immer so war. Aufgrund dieses Gutachtens bekam ich vom Finanzamt auf Antrag die zuviel gezahlten Steuern zurück. Es gibt sie noch die kleinen Wunder:P
Einziger Wermutstropfen waren die Gebühren fürs Gutachten und die Umschreibung der Kfz-Papiere. Gelohnt hat es sich trotzdem!
Gruß Torsten
Einheitsgrauer Nugget HD 04 2006 Trittstufe AHK Luftfederung Bordhund Le Gurp Virus
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