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Ford Nugget Forum

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In Kroatien sollen angeblich Fahrradträger auf der AHk Kupplung verboten werden.

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09 Feb 2016 12:23 #1 von Butzkopf
Angeblich dürfen in Kroatien nur noch Fahrradträger montiert werden die die originalen KFZ Nummern nicht verdecken. Wer weiß was? Ist das wirklich so?

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09 Feb 2016 12:33 - 09 Feb 2016 12:40 #2 von xxl_tom
Servus Butzkopf,

hilft nicht weiter, aber sollen da auch die Reisebusse mit den Heck-Zusatzkoffern darunter fallen?
Wo hast Du den Artikel gefunden?
... und wenn man weiterdenkt, was ist mit Anhängern, die zwar ein eigenes Nummernschild besitzen aber das Zugfahrzeugkennzeichen verdecken?

Haben jetzt dann alle einen an der Waffel? :sick:

edit:

ok, ja haben Sie teilweise:
fahrradträgertest.de :sick: :whistle:

Gruß, Tom
seit Januar 2017 - 2011er - Laika X610R auf Ducato - 130 Pferde
davor - 2008er - HD - 130 Pferde
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09 Feb 2016 12:37 #3 von Butzkopf
@ Tom: Viele gute Fragen auf die ich auch keine Antwort habe.Ggesehen hab ich die etwas unseriöse Meldung in Facebook. Wollte jetzt einfach mal wissen ob dies sein kann oder nicht. Wobei ich auch keine Lust darauf habe in Kroatien mit einem Polizisten über die Handhabe bei Reisebussen zu diskutieren. :dry:

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09 Feb 2016 12:41 - 09 Feb 2016 13:01 #4 von xxl_tom
Servus Butzkopf,

hab oben noch mal was ergänzt...

das heißt dann scheinbar auch, dass keine Heckkisten an PKW von Thule und Co nach Kroatien dürfen....

Gruß, Tom
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09 Feb 2016 14:47 #5 von Wulli
Wozu gibt es den ADAC mit Rechtsabteilung!
Dort würde ich nachfragen!!!
Ich fahre sowieso die nächsten Jahre nicht nach Kroatien, habe noch immer die hohe Geldbuße des Falschparkens am Hals.
lg
wulli

Bj.2012,140 PS, mars-rot, HD, 2 Pers.

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09 Feb 2016 15:01 - 09 Feb 2016 15:12 #6 von xxl_tom
Das mal als Stellungnahme eines Transportsystemherstellers:::

"Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider haben wir hier keine Lösung - normalerweise ist es kein Problem das original Nummernschild an die Box zu montieren und dann die Doublette an das Fahrzeug.

Die Box ist europaweit zugelassen - dies ergibt sich aus der abe Nummer die Sie auf dem Tragemodul und auch auf der Box selber finden können.

Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung haben wir leider nicht.

Ich bitte um Ihr Verständnis."


als Antwort auf meine Anfrage:

Comments: Guten Tag,

ich möchte mit meinem Wagen und einer MFT-Gepäckbox mit beiden Seitenerweiterungen auf der Anhängerkupplung nächste Woche nach Kroatien in den Urlaub fahren.
Da in Kroatien keine Doupletten der Kennzeichen erlaubt sind und die originalen nicht ummontiert werden dürfen, wie kann ich mit Ihrem System in Kroatien reisen?
Haben Sie ein offizielles Schreiben einer Ausnahmegenehmigung, das sie mir per Mail zusenden können?

vielen Dank im voraus

und der entsprechende Auszug aus der Bedienungsanleitung:
"6
Allgemeine Informationen
Das Fahrzeug sollte entsprechend der StVZO vom 01.01.90 mit einer 13-poligen Steckdose
ausgerüstet sein.
Die fahrzeugeigene Nebelschlussleuchte muss bei eingesteckter Beleuchtung der euro-select
box über Kontakt oder Relais ausgeschaltet sein.
An der euro-select box muss ein mit dem polizeilichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmendes,
ungestempeltes Kennzeichen montiert sein.
In Exportländern sind die jeweiligen Zulassungsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten"

damit sind wir genauso schlau wie vorher, da sollte wirklich die Rechtsabteilung des ADAC bemüht werden...

Gruß, Tom
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09 Feb 2016 15:16 - 09 Feb 2016 15:25 #7 von sumanino
Hallo Tom,

gerade habe ich den ADAC zu diesemThema angeschrieben. Kroatien ist ein mögliches Reiseziel dieses Jahr und auf den Träger sind wir auch wegen Stauraum angewiesen. Sobald ich die Antwort habe, füge ich diese dann an.

Norbert

PS: Bei der Routenplanung über ADAC Maps ist hierzu kein Hinweis aufgeführt:



Ab 04/2022: Big Nugget 130 PS - ohne WP | Ford 25.10.2021-Westfalia 30.03.2022 | Kapur-Rot Metallic | Unsere Umbauten II

Bis 10/2021: HD 140 PS | Ford 01/2010-Westfalia 03/2010 | Tangorot Metallic

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Letzte Änderung: 09 Feb 2016 15:25 von sumanino. Grund: PS
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09 Feb 2016 16:42 - 10 Feb 2016 16:48 #8 von madmax
Hallo beinand,

das Verbot kannte ich nicht bisher :blink:
Wir sind die letzten Jahre 2-3000km je Jahr in Kroatien unterwegs mal mit mal ohne AHK-Radträger. Es wollte noch nie jemand was von uns mit Ausnahme bei den Fähren. Wenn man am Kassenhäuschen die Fahrzeugpapiere hinlegt und wird gefragt ob auf die Länge noch ein Radträger dazukommt zahlt man zwofuffzig mehr, oft wird's auch vergessen :blush:

...ich vergess den Fred ganz schnell mal und fahr weiter nach HR mit Räder und Träger :whistle:
vg
Max

HD 140: 06/08 salsarot, 04/13 mnskygrey, 03/10 royalgrey
Jetzt PlusHD 130PS 11/22 magnetic
Letzte Änderung: 10 Feb 2016 16:48 von madmax.

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10 Feb 2016 15:55 #9 von diehoelle
Hallo,
was sich anhört wie ein blöder Scherz ist tatsächlich so beschrieben.
www.fahrradträgertest.de/rechtliches-run...geschwindigkeit-etc/

Allerdings wird nicht alles so gegessen wie gekocht, oder hat hier jemand der zahlreichen Kroatien Fahrer schon Probleme gehabt?

Euroline Bj.96 ab 2003, dann BJ. 04.2007 HD, Silber, 130PS,, 02.2016 - 11.2022 EuraMobil Terrestra 650 EB, seit 12.2022 Bürstner TD 690 Harmony Line

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11 Feb 2016 11:49 #10 von sumanino
Anbei die Antwort vom ADAC:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat ist die Problematik der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ein ständiges Streitthema, sowohl haftungsrechtlich (bei einem Unfall), als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich (z.B. bei einer Verkehrskontrolle).
In Kroatien kommen immer wieder Beanstandungen vor, wenn das Kennzeichen verdeckt ist. Deswegen wird hier empfohlen, an dem Fahrradträger zusätzlich ein Wiederholungskennzeichen anzubringen, um Beanstandungen möglichst zu vermeiden.
Eine allgemeine Aussage für andere europäische Länder gibt es eigentlich nur dahingehend, dass wenn das Bauteil nach deutschen zulassungsrechtlichen Vorschriften in Ordnung ist, auch dort nicht beanstandet werden dürfte. Beachtet werden muss aber eigentlich immer, dass das Kennzeichen lesbar ist (z.B. durch korrektes Wiederholungskennzeichen), das Kfz also identifizierbar ist. In der Praxis treten aber bei Kontrollen durch die Polizei immer wieder Probleme auf. Dies lässt sich aber nur schwer vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Juristische Zentrale
Stellvertretender Leiter - Internationales Recht
ADAC e.V.


Grüße aus dem Münsterland

Norbert

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