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- In Kroatien sollen angeblich Fahrradträger auf der AHk Kupplung verboten werden.
In Kroatien sollen angeblich Fahrradträger auf der AHk Kupplung verboten werden.
- Butzkopf
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- xxl_tom
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hilft nicht weiter, aber sollen da auch die Reisebusse mit den Heck-Zusatzkoffern darunter fallen?
Wo hast Du den Artikel gefunden?
... und wenn man weiterdenkt, was ist mit Anhängern, die zwar ein eigenes Nummernschild besitzen aber das Zugfahrzeugkennzeichen verdecken?
Haben jetzt dann alle einen an der Waffel?
edit:
ok, ja haben Sie teilweise:
fahrradträgertest.de
Gruß, Tom
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- Butzkopf
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- xxl_tom
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hab oben noch mal was ergänzt...
das heißt dann scheinbar auch, dass keine Heckkisten an PKW von Thule und Co nach Kroatien dürfen....
Gruß, Tom
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- Wulli
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Dort würde ich nachfragen!!!
Ich fahre sowieso die nächsten Jahre nicht nach Kroatien, habe noch immer die hohe Geldbuße des Falschparkens am Hals.
lg
wulli
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- xxl_tom
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"Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider haben wir hier keine Lösung - normalerweise ist es kein Problem das original Nummernschild an die Box zu montieren und dann die Doublette an das Fahrzeug.
Die Box ist europaweit zugelassen - dies ergibt sich aus der abe Nummer die Sie auf dem Tragemodul und auch auf der Box selber finden können.
Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung haben wir leider nicht.
Ich bitte um Ihr Verständnis."
als Antwort auf meine Anfrage:
Comments: Guten Tag,
ich möchte mit meinem Wagen und einer MFT-Gepäckbox mit beiden Seitenerweiterungen auf der Anhängerkupplung nächste Woche nach Kroatien in den Urlaub fahren.
Da in Kroatien keine Doupletten der Kennzeichen erlaubt sind und die originalen nicht ummontiert werden dürfen, wie kann ich mit Ihrem System in Kroatien reisen?
Haben Sie ein offizielles Schreiben einer Ausnahmegenehmigung, das sie mir per Mail zusenden können?
vielen Dank im voraus
und der entsprechende Auszug aus der Bedienungsanleitung:
"6
Allgemeine Informationen
Das Fahrzeug sollte entsprechend der StVZO vom 01.01.90 mit einer 13-poligen Steckdose
ausgerüstet sein.
Die fahrzeugeigene Nebelschlussleuchte muss bei eingesteckter Beleuchtung der euro-select
box über Kontakt oder Relais ausgeschaltet sein.
An der euro-select box muss ein mit dem polizeilichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmendes,
ungestempeltes Kennzeichen montiert sein.
In Exportländern sind die jeweiligen Zulassungsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten"
damit sind wir genauso schlau wie vorher, da sollte wirklich die Rechtsabteilung des ADAC bemüht werden...
Gruß, Tom
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- sumanino
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gerade habe ich den ADAC zu diesemThema angeschrieben. Kroatien ist ein mögliches Reiseziel dieses Jahr und auf den Träger sind wir auch wegen Stauraum angewiesen. Sobald ich die Antwort habe, füge ich diese dann an.
Norbert
PS: Bei der Routenplanung über ADAC Maps ist hierzu kein Hinweis aufgeführt:
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- madmax
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das Verbot kannte ich nicht bisher
Wir sind die letzten Jahre 2-3000km je Jahr in Kroatien unterwegs mal mit mal ohne AHK-Radträger. Es wollte noch nie jemand was von uns mit Ausnahme bei den Fähren. Wenn man am Kassenhäuschen die Fahrzeugpapiere hinlegt und wird gefragt ob auf die Länge noch ein Radträger dazukommt zahlt man zwofuffzig mehr, oft wird's auch vergessen
...ich vergess den Fred ganz schnell mal und fahr weiter nach HR mit Räder und Träger
vg
Max
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- diehoelle
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was sich anhört wie ein blöder Scherz ist tatsächlich so beschrieben.
www.fahrradträgertest.de/rechtliches-run...geschwindigkeit-etc/
Allerdings wird nicht alles so gegessen wie gekocht, oder hat hier jemand der zahlreichen Kroatien Fahrer schon Probleme gehabt?
Euroline Bj.96 ab 2003, dann BJ. 04.2007 HD, Silber, 130PS,, 02.2016 - 11.2022 EuraMobil Terrestra 650 EB, seit 12.2022 Bürstner TD 690 Harmony Line
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- sumanino
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Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat ist die Problematik der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ein ständiges Streitthema, sowohl haftungsrechtlich (bei einem Unfall), als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich (z.B. bei einer Verkehrskontrolle).
In Kroatien kommen immer wieder Beanstandungen vor, wenn das Kennzeichen verdeckt ist. Deswegen wird hier empfohlen, an dem Fahrradträger zusätzlich ein Wiederholungskennzeichen anzubringen, um Beanstandungen möglichst zu vermeiden.
Eine allgemeine Aussage für andere europäische Länder gibt es eigentlich nur dahingehend, dass wenn das Bauteil nach deutschen zulassungsrechtlichen Vorschriften in Ordnung ist, auch dort nicht beanstandet werden dürfte. Beachtet werden muss aber eigentlich immer, dass das Kennzeichen lesbar ist (z.B. durch korrektes Wiederholungskennzeichen), das Kfz also identifizierbar ist. In der Praxis treten aber bei Kontrollen durch die Polizei immer wieder Probleme auf. Dies lässt sich aber nur schwer vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Juristische Zentrale
Stellvertretender Leiter - Internationales Recht
ADAC e.V.
Grüße aus dem Münsterland
Norbert
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